MÜNCHEN. Die Staatsanwaltschaft München ist mit ihrem Versuch gescheitert, den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron wegen eines vermeintlichen Hitler-Grußes anzuklagen. Das Amtsgericht lehnte ein Verfahren ab. Es bestehe „kein hinreichender Tatverdacht“. Das berichtet reitschuster.de.
Bystron, der sieben Jahre Mitglied der FDP war, hatte bei seiner Rede gegen die Impfpflicht am 5. März mit dem rechten Arm gestikuliert. Macht man von dieser Szene ein Foto, könnte mit viel Phantasie der Eindruck entstehen, der AfD-Politiker zeige die verbotene Geste, obwohl der Daumen nach oben gerichtet ist. Videos von dem Auftritt belegen aber klar, daß dies nicht der Fall ist und die Vorwürfe konstruiert sind.
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— ᴘᴇᴛʀ ʙʏsᴛʀᴏɴ (@PetrBystronAfD) July 9, 2022
Daß die Staatsanwaltschaft München trotzdem an dem Versuch festhielt, Bystron vor Gericht zu bringen, hat ihr nun eine juristische Ohrfeige eingebracht. „Die exakte Ausführung eines ‚Hitlergrußes‘ ist daher in dieser Bewegung gerade nicht zu sehen“, schreibt das Gericht laut reitschuster.de. „Auch eine zum Verwechseln ähnliche Geste nach § 86a Abs. 2 StGB ist hierin nicht zu erkennen.“ Zwar hebe der Angeschuldigte den rechten Arm, weitere Ähnlichkeiten mit dem Hitlergruß seien „jedoch ebenfalls aus der frontalen Kameraperspektive gerade nicht erkennbar“.
Dennoch will die Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung ihrer Anklage Beschwerde einlegen. (fh)