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Gesetz zur Gas- und Strompreisbremse: Habeck will Energiepreise rückwirkend abfedern

Gesetz zur Gas- und Strompreisbremse: Habeck will Energiepreise rückwirkend abfedern

Gesetz zur Gas- und Strompreisbremse: Habeck will Energiepreise rückwirkend abfedern

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)spricht bei einer Pressekonferenz vor versammelten Journalisten
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)spricht bei einer Pressekonferenz vor versammelten Journalisten
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat einen Gesetzesentwurf zu Ressortabstimmung freigegeben, um die steigenden Energiepreise in Deutschland abzufedern Foto:picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Gesetz zur Gas- und Strompreisbremse
 

Habeck will Energiepreise rückwirkend abfedern

Eigentlich sollte die Reduzierung der Gas- und Wärmepreise erst ab dem 1. März gelten. Nun könnten die Bürger aber im gleichen Umfang auch schon im Januar und Februar entlastet werden. Die Hilfen für die Industrie will Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) an strenge Bedingungen knüpfen.
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Cato, Palmer, Exklusiv

BERLIN. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat eine rückwirkende Abfederung der steigenden Energiepreise in Deutschland ins Spiel gebracht. Eigentlich sollte die Reduzierung der Gas- und Wärmepreise ab dem 1. März gelten, nun sollen die Bürger aber im gleichen Umfang auch schon im Januar und Februar entlastet werden, berichtete der Spiegel am Dienstag.

„Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen erhalten von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgas- oder Wärmeverbrauchs zu zwölf beziehungsweise 9,5 Cent je Kilowattstunde“, heißt es in dem Gesetzentwurf für die Gas- und Strompreisbremse, die Habeck zur Ressortabstimmung gegeben hatte und dem Blatt vorliegt. Industriekunden hingegen würden 70 Prozent ihres Erdgas- oder 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu sieben beziehungsweise 7,5 Cent je Kilowattstunde bekommen. Insgesamt würden sich die Entlastungen auf einen Umfang von 54 Milliarden Euro belaufen.

Habeck knüpft Industriehilfen an Bedingungen

Das Paket mit einer Laufzeit bis April 2024 soll noch am Mittwoch im Kabinett beschlossen und danach im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden. Für Kunden aus der Industrie sollen die Hilfszahlungen unterdessen an verschiedene Bedingungen geknüpft werden.

Unternehmen, die Anspruch auf die Hilfsgelder erheben wollen, müssen sich dazu verpflichten bis zum 30. April 2025 90 Prozent der zum 1. Januar 2023 vorhandenen Vollzeitstellen zu erhalten. Außerdem dürften während des Bezugszeitraums keine Dividenden an Gesellschafter oder Boni für Manager ausgezahlt werden. (fw)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat einen Gesetzesentwurf zu Ressortabstimmung freigegeben, um die steigenden Energiepreise in Deutschland abzufedern Foto:picture alliance/dpa | Michael Kappeler
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