DRESDEN. Das Ordnungsamt Dresden hat sämtliche Corona-Proteste am morgigen Sonnabend in der Stadt untersagt. Das Verbot umfasse neben Demonstrationszügen auch stationäre Kundgebungen, teilte die Behörde am Donnerstag mit. In einer Mitteilung bezeichnete die Stadt die Proteste gegen die Pandemie-Politik als „Versammlungen des maßnahmenkritischen Klientels“.
Die Versammlungsbehörde verbietet an #DD2201 die Veranstaltung von und Teilnahme an öffentlichen Versammlungen in #Dresden, die nicht ordnungsgemäß bis zum 21. Januar 2022, 12 Uhr schriftlich angezeigt und behördlich bestätigt wurden. Mehr unter https://t.co/eSMz3UOACR pic.twitter.com/I8qpjkkWzD
— Stadt Dresden (@stadt_dresden) January 20, 2022
„Untersagt sind alle Versammlungen, welche den gemeinschaftlichen Protest gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie (Hygienemaßnahmen, Impfung et cetera) zum Gegenstand haben beziehungsweise darauf Bezug nehmen“, heißt es darin weiter. Auch Ersatzveranstaltungen mit einer „vergleichbaren Thematik“ dürften nicht stattfinden.
Ordnungsamt bescheinigt Protesten „gesteigerte Aggressivität“
Als Grund für das Verbot nennt die Stadt eine Gefahrenprognose, nach der mit „massiven Verstößen gegen die Corona-Schutz-Vorschriften oder Strafnormen“ zu rechnen sei. In den sozialen Netzwerken werde seit mehreren Tagen in ganz Sachsen zur Teilnahme an Protesten aufgerufen. Aufgrund dieser Mobilisierung befürchte das Ordnungsamt Versammlungen mit Tausenden Personen. Das Ordnungsamt gehe bei von einer Zunahme an „rechtsorientierten, erlebnisorientierten und gewaltbereiten“ Teilnehmern aus.
Bei den Corona-Demonstrationen zeige sich zuletzt eine „gesteigerte Aggressivität“ gegenüber der Polizei, wenn diese für die Einhaltung der Maßnahmen bei den Versammlungen sorge. Aufgrund der angeblichen „Radikalisierung mit zum Teil erheblichen Straftaten“ seien Versammlungen in der Vergangenheit bereits verboten worden.
Verbot sei verhältnismäßig
Bei den Teilnehmern der Proteste handle es sich überwiegend um Anhänger der „Querdenken“-Bewegung, rechtsextremistische Organisationen und sonstige Corona-Gegner. Die Versammlungen seien im Ganzen aber heterogen.
„Bereits seit längerem wird das maßnahmenkritische Klientel auch durch Extremisten unterwandert, welches die aufgeheizte Stimmung nutzt, unter dem Vorwand einer demokratisch legitimierten Demonstration, Störungen der öffentlichen Sicherheit beziehungsweise Straftaten zu begehen“, führt das Ordnungsamt in seiner Verfügung aus. Das Verbot sei überdies verhältnismäßig, weil es Gefahren für die öffentliche Sicherheit mindere.
Vergangene Woche hatte bereits die Stadt Hamburg eine Kundgebung gegen die Corona-Politik verboten und dies mit einer Sorge vor einer steigenden Zahl an Neuinfektionen begründet. Eine Gegenkundgebung am gleichen Tag unter dem Motto „Solidarität und Aufklärung statt Verschwörungsideologien“ durfte hingegen stattfinden.
Faeser: Meinung kundtun, ohne sich zu versammeln
Am Mittwoch hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ihren Appell erneuert, nicht an Corona-Protesten teilzunehmen. „Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln“, schrieb sie auf Twitter.
Ich wiederhole meinen #Appell: Man kann seine #Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln.
— Nancy Faeser (@NancyFaeser) January 19, 2022
In ganz Deutschland hatten in den vergangenen Wochen Zehntausende Bürger gegen die Pandemie-Politik protestiert. Am Montag zählten die sächsischen Behörden rund 39.648 sogenannte Spaziergänger in dem Freistaat.
Brandenburgs Innenstaatssekretär Uwe Schüler (CDU) hatte Anfang Januar zudem der Ansicht widersprochen, bei den Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen handele es sich überwiegend um Extremisten. „Das bürgerliche Spektrum geht momentan auf die Straße“, sagte er. (zit)