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Zivilgesellschaft und der Staat: Demokratiefördergesetz: Wie linke Lobbygruppen ihren Einfluß sichern

Zivilgesellschaft und der Staat: Demokratiefördergesetz: Wie linke Lobbygruppen ihren Einfluß sichern

Zivilgesellschaft und der Staat: Demokratiefördergesetz: Wie linke Lobbygruppen ihren Einfluß sichern

Demokratiefördergesetz
Demokratiefördergesetz
Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat, treibt das Gesetzesvorhaben voran Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
Zivilgesellschaft und der Staat
 

Demokratiefördergesetz: Wie linke Lobbygruppen ihren Einfluß sichern

Kürzlich hat die Ampel-Koalition das sogenannte Demokratiefördergesetz auf den Weg gebracht. Doch welche Lobbygruppen auf den Gesetzesprozeß Einfluß genommen haben, will die Bundesregierung nicht sagen. Erst als die JUNGE FREIHEIT mit rechtlichen Schritten droht, wird die Liste übermittelt.
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Vor kurzem hat die Ampel-Koalition das sogenannte „Demokratiefördergesetz“ in die Wege geleitet. Noch ist die genaue Formulierung des Gesetzestextes unklar. Doch so oder so wird der Beschluß enorme Auswirkungen haben. Vor allem linke Stiftungen und Lobbygruppen dürften finanziell erheblich profitieren. Damit verstetigt sich die Verzivilgesellschaftung des Staates, die gleichzeitig eine Verstaatlichung linker Strukturen bedeutet. Was heißt das genau?

Union und SPD hatten im November 2020 den 1,1 Milliarden Euro schweren Maßnahmenkatalog des „Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ vorgelegt. Unter Punkt 52 wurde erstmals festgelegt, ein Gesetz zur „Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements“ zu entwickeln. Schließlich müsse die „wehrhafte Demokratie“ verteidigt werden. Die Eckpunkte für das Gesetz sollten Bundesinnenministerium (BMI) und Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) gemeinsam erarbeiten.

Auf die Ausarbeitung des Maßnahmenkatalogs hatten zuvor zahlreiche Lobbygruppen Einfluß genommen. Wer genau an den Voranhörungen des Kabinettsausschusses teilnahm und welche Organisationen und Vereine in den Prozeß involviert waren, wollte das CSU-geführte Bundesinnenministerium jedoch lieber für sich behalten. Eine Veröffentlichung der Teilnehmer sei „nicht vorgesehen“, hieß es auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT. Erst nachdem die JF mit rechtlichen Schritten drohte, gab die Behörde eine Auflistung preis.

Auf der Liste: woke Lobbygruppen

Und siehe da: Auf ihr tauchten vornehmlich linke beziehungsweise woke Lobbygruppen auf, die natürlich einen Teil der 1,1 Milliarden Euro an Fördermitteln selbst einstreichen. Sowohl Vertreter der Amadeu Antonio Stiftung als auch Migrantenvereine wie die „neuen deutschen organisationen“ konnten demnach ihre Expertise im Kampf gegen Extremismus geltend machen und Stellungnahmen einreichen.

In der Union kamen mit Blick auf die Nutznießer leichte Bedenken auf. Man versuchte zumindest das Projekt „Demokratiefördergesetz“ zu blockieren und verlangte ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung von denjenigen, die auf Basis des Gesetzes finanziell gefördert werden könnten. Mit der Ampel-Koalition war diese Verzögerung dann vorbei. Nancy Faeser (SPD) setzte sich sofort für eine schnelle Umsetzung des Demokratiefördergesetzes ein, da der „Kampf gegen Rechts“ für sie bekanntlich eine Herzensangelegenheit ist.

Ab Ende Februar 2022 wurden erneut rund 170 Lobbygruppen eingeladen, sich am Gesetzesprozeß zu beteiligen. Die Organisationen sollten Stellungnahmen einreichen. Wieder war es schwierig, herauszufinden, wer genau sich beteiligte. Auf Nachfrage stellte sich das BMFSFJ zunächst quer. Erst der dezente Hinweis auf geltendes Presserecht sorgte wie im Falle des BMI für ein Umdenken.

Mittlerweile liegt der JF eine komplette Übersicht mit allen 156 Organisationen aus der sogenannten Zivilgesellschaft vor, die im Beteiligungsverfahren zum Demokratiefördergesetz Stellungnahmen einreichten. Schnell wird klar: Fast alle Lobbygruppen, die im Falle des Maßnahmenkatalogs beratend tätig waren, durften auch hier in den Prozeß einwirken.

Gewichtige politische Stiftungen

So gaben die großen Migrantenvereinigungen wie der „Dachverband der Migrantenorganisationen“, die „neuen deutschen organisationen“ oder der Zentralrat der Muslime ihre Kommentare ab. Aus dem parteinahen Umfeld arbeiteten unter anderem die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung zu. Mit der Grünen Jugend durfte sogar eine Parteinachwuchsorganisation ihre Meinung einbringen.

Involviert waren auch gewichtige politische Stiftungen, die nicht als parteinah gelten: So findet man die Bertelsmann-Stiftung, die Stiftung Mercator, die Robert Bosch Stiftung oder die Hertie Stiftung in der Auflistung. Letztgenannte ist mittlerweile einer der Dreh- und Angelpunkte der antirassistischen Szene. Aus der privaten Hochschule Hertie School stammen zahlreiche politikwissenschaftliche Absolventen, die im linken bis linksliberalen Milieu netzwerken. Der Anspruch der Hertie School ist es „herausragende Studenten auf Führungspositionen in Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vorzubreiten“. Zu dieser Zivilgesellschaft gehören laut der Liste des Ministeriums übrigens auch die „Omas gegen Rechts Deutschland e.V.“ oder die „Sozialistische Jugend Deutschlands – die Falken“.

Der genaue Wortlaut aller Stellungnahmen ist bislang unbekannt. Auch die Veröffentlichung des genauen Gesetzestextes steht noch aus. Klar ist: Die Lobbygruppen wollen mehr Geld und mehr Einfluß. Zumindest im Falle der Amadeu-Antonio-Stiftung ist der eingereichte Kommentar öffentlich einsehbar. Die Forderungen der größtenteils staatlich finanzierten NGO dürften richtungsweisend sein.

Die einen sollen mitbestimmen, die anderen nicht

Es brauche „im Gesetz das Bekenntnis, daß Demokratieförderung eine gesellschaftliche und damit vor allem eine zivilgesellschaftliche Aufgabe ist“, heißt es in der Stellungnahme, die gemeinsam mit zehn anderen Lobbygruppen erarbeitet wurde. Das Anrecht auf Demokratiebildung soll deshalb nur bestimmten Vereinen und Organisationen zufallen, denn „nicht jede Form von bürgerschaftlichem Engagement oder politischer Bildung“ sei „automatisch demokratiefördernd“, schreiben die Autoren. „Das Gesetz muß präzise benennen, welche Formen und Zwecke von Engagement gefördert werden und welche nicht.“ Die Diskurs- und Deutungshoheit soll also nur bestimmten NGOs vorbehalten sein.

Die Autoren des Papiers fordern eine „jährliche Mindestsumme“ und „Vollfinanzierung“ für die zivilgesellschaftlichen Akteure. Doch wofür das Geld verwendet wird, wollen die Vereine lieber nicht so genau verraten. Es brauche eine „Autonomie im Rahmen der Förderung“, damit die geförderten Lobbygruppen „eigenständig Schwerpunkte in der Arbeit setzen“ und „flexibel und agil“ tätig sein¬¬ könnten.

Was davon umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Sicher aber ist: Rund 100 bis 200 Lobbygruppen, Stiftungen und Vereine, finanziert durch den Staat oder linksliberale Milliardäre, werden auch künftig maßgeblichen Einfluß auf die hiesige Politik nehmen. Ob beim „Kabinettsausschuß gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ oder nun beim Demokratiefördergesetz: Stets finden sich die üblichen Verdächtigen auf den Listen der „beratenden Experten“, die die Bundesregierung nur widerwillig und auf beharrliches Nachfragen der JF bekanntgibt.

Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin für Inneres und Heimat, treibt das Gesetzesvorhaben voran Foto: picture alliance/dpa | Fabian Sommer
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