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Kritik an Corona-Einschränkungen: Amtsärzte warnen vor Maskenpflicht an Schulen

Kritik an Corona-Einschränkungen: Amtsärzte warnen vor Maskenpflicht an Schulen

Kritik an Corona-Einschränkungen: Amtsärzte warnen vor Maskenpflicht an Schulen

Kritik am Infektionsschutzgesetz: Die Maskenpflicht an Schulen sei "nicht nötig", meint der Chef der deutschen Amtsärzte, Johannes Nießen.
Kritik am Infektionsschutzgesetz: Die Maskenpflicht an Schulen sei "nicht nötig", meint der Chef der deutschen Amtsärzte, Johannes Nießen.
Die Maskenpflicht an Schulen sei „nicht nötig“, meint der Chef der deutschen Amtsärzte, Johannes Nießen. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Bernd Wüstneck
Kritik an Corona-Einschränkungen
 

Amtsärzte warnen vor Maskenpflicht an Schulen

Alarmruf der deutschen Amtsärzte: Die gerade beschlossene Maskenpflicht an Schulen habe zu viele negative Folgen für die Kinder, sei „nicht nötig“ und dürfe daher nicht umgesetzt werden.
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BERLIN. Aufgrund der Negativfolgen für die Sprachentwicklung und den Fremdsprachenunterricht hat der Vorsitzende der Deutschen Amtsärzte vor der gestern beschlossenen Maskenpflicht in den Schulen gewarnt. Außerdem störten die Tücher „die Kommunikation, weil sie das halbe Gesichtsfeld bedecken“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Johannes Nießen, den Funke-Zeitungen.

Deshalb sollten die Länder so lange wie möglich Unterricht ohne Maske erlauben, forderte er. Nießen warnte auch vor erheblichen Folgen beim Lernen. Ein Zwang, das Gesicht zu bedecken, ergebe keinen Sinn: „Bei den aktuellen Varianten ist eine Maskenpflicht im Unterricht nicht nötig“, sagte der Chef der Amtsärzte.

Masken beeinträchtigten das Lernen

Masken im Unterricht sollten erst dann wieder zum Einsatz kommen, wenn es eine Virus-Variante gäbe, die infektiöser sei und gleichzeitig schwerer krank mache als die Omikron-Varianten. Man dürfe nicht vergessen, daß Masken das Lernen erheblich beeinträchtigten, sagte Nießen.

Laut Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag gestern beschlossen hat, sollen die Bundesländer in Schulen ab der fünften Klasse eine Maskenpflicht einführen können, wenn dies „zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich“ sei. (fh)

Die Maskenpflicht an Schulen sei „nicht nötig“, meint der Chef der deutschen Amtsärzte, Johannes Nießen. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Bernd Wüstneck
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