BERLIN. Der Bundestag hat mit Blick auf den Herbst neue Corona-Regeln beschlossen. 386 Abgeordnete stimmten dem neuen Infektionsschutzgesetz zu, 313 dagegen. Drei Parlamentarier enthielten sich, gab AfD-Politikerin Joanna Cotar auf Twitter bekannt. Der Bundesrat muß der Bestimmung noch zustimmen.
Das Gesetz umfaßt den Zeitraum Oktober bis April und enthält neue Bestimmungen zu Maskenpflicht und Testnachweisen. Laut den Nachrichtenagenturen dpa und Reuters muß jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist, eine FFP2-Maske in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Fernzügen tragen. Kinder zwischen sechs und 13 Jahren beschränkt sich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf eine OP-Maske. In Flugzeugen entfällt die Maskenpflicht vorerst. Die Bundesregierung kann sie allerdings per Verordnung wieder einführen.
Für den Zutritt zu Pflegeeinrichtungen ist künftig ein negativer Schnelltest nötig. Bei einer Zunahme der Infektionszahlen haben die Länder die Möglichkeit, Maßnahmen wie eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen zu erlassen.
Keine Lockdowns und Schulschließungen
Bei einer Verschärfung der Lage dürfen die Länderparlamente die Vorschriften zudem nach eigenem Ermessen ausweiten. So könnte es etwa eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien oder Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen geben. Lockdowns und Schulschließungen und Demonstrationsverbote gehören aber nicht dazu.
Die Union hatte die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes bereits im Vorfeld kritisiert. Der Bundestagsabgeordnete Tino Sorge (CDU) mahnte eine grundlegende Kurskorrektur an: „Mit diesem Gesetz hat die Ampel eine Chance verpaßt, Deutschland zurück auf einen Pfad der Normalität und Eigenverantwortung zu führen.“ (zit)