BERLIN. Bundeswahlleiter Georg Thiel hat in sechs Berliner Wahlkreisen Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl im September eingelegt. Grund dafür sind die Pannen bei der Stimmabgabe in Berlin, teilte eine Sprecherin Thiels am Freitag mit.
Der Einspruch bezieht sich auf die Hauptstadt-Wahlkreise Mitte, Pankow, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost. Dort sei sei es zu vermeidbaren Fehlern gekommen. So lagen in einigen Wahllokalen die falschen oder nicht genügend Stimmzettel aus. Im Ortsteil Charlottenburg fehlten aus logistischen Gründen stundenlang Wahlunterlagen, sodaß Wahlberechtigte dort in diesem Zeitraum nicht abstimmen konnten. Viele gaben die Warterei letztlich auf und gingen nach Hause.
In den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf kam es zu Verzögerungen, weil die Stimmzettel für die Abgeordnetenhauswahl vertauscht wurden. Die richtigen Papiere mußten nachgeliefert und die Wahllokale solange geschlossen werden. Die Stimmen auf den falschen Wahlzetteln wurden anschließend für ungültig erklärt.
Wahlprüfungssausschuß soll über weiteres Vorgehen entscheiden
In Berlin-Mitte konnten mehrere Wahllokale aufgrund technischer Probleme nicht pünktlich öffnen. Überdies sollen an mehreren Standorten auch an Minderjährige Stimmzettel ausgeteilt worden sein. Laut dem Nachrichtenportal Business Insider kam es in 200 von 2.000 Berliner Wahllokalen zu solchen Pannen.
Thiels Einwand werde nun an den Wahlprüfungsausschuß des Bundestags gehen, heißt es von der Sprecherin weiter. Dieser müsse dann beurteilen, ob die Fehler sich auf die Sitzverteilung im Parlament ausgewirkt haben. Die damalige Berliner Landeswahlleiterin, Petra Michaelis, hatte ihr Amt nach dem Bekanntwerden der Pannen niederlegt. (zit)