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Nach Unregelmäßigkeiten: Berliner Landeswahlleiterin Michaelis legt Amt nieder

Nach Unregelmäßigkeiten: Berliner Landeswahlleiterin Michaelis legt Amt nieder

Nach Unregelmäßigkeiten: Berliner Landeswahlleiterin Michaelis legt Amt nieder

Die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis auf einer Pressekonferenz
Die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis auf einer Pressekonferenz
Die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis auf einer Pressekonferenz Michaelis Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
Nach Unregelmäßigkeiten
 

Berliner Landeswahlleiterin Michaelis legt Amt nieder

Die chaotischen Zustände bei der Wahl am vergangenen Sonntag in Berlin sorgen für viel Kritik. Jetzt zieht die Wahlleiterin des Landes für sich die Konsequenzen und räumt ihr Amt.
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BERLIN. Die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis hat ihr Amt niederlegt. Damit reagierte sie auf die Vorwürfe, die im Nachgang der Wahlen vom vergangenen Sonntag in Berlin laut geworden waren. „Ich übernehme die Verantwortung im Rahmen meiner Funktion als Landeswahlleiterin für die Umstände der Wahldurchführung am 26.09.2021“, teilte Fischer am Mittwoch mit. Sie bitte den Senat von Berlin, sie unverzüglich abzuberufen und einen Nachfolger zu bestimmen.

Zuvor waren zahlreiche Wahlrechtsverstöße bekannt geworden, die während der Abstimmung über den Bundestag und das Abgeordnetenhaus aufgefallen waren. Menschen berichteten von langen Wartezeiten, fehlenden Wahlzetteln und Abweisungen vor dem Wahllokal.

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Am Montag hatte Michaelis die Zustände am Wahlsonntag unter anderem mit trödelnden Wählern begründet. „Niemand kann es einem Wähler verwehren, in der Kabine so lange zu verweilen, bis er sein Kreuz gemacht hat. Da kam es wohl dazu, daß die Wahl-Kabine relativ lange in Anspruch genommen wurde.“ Sie sei über die Berichte von Unregelmäßigkeiten erstaunt gewesen, sagte sie.

Kritik an dem Ablauf der Wahl kam unter anderen von Ullrich Battis. Der emeritierte Professor für Staatsrecht an der Humboldt-Universität erklärte im Rundfunk Berlin-Brandenburg, daß das so zustande gekommene Wahlergebnis juristisch anfechtbar sei. (fw)

Die Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis auf einer Pressekonferenz Michaelis Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
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