DRESDEN. Die sächsische AfD ist vom Verfassungsschutz des Freistaats als Verdachtsfall eingestuft worden. Die Behörde werde am Montag die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Sächsischen Landtages über ihre Entscheidung informieren, berichtet die Bild-Zeitung.
Durch die Hochstufung zum Verdachtsfall darf der Verfassungsschutz die Partei nun auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen. Dazu gehören unter anderem die Anwerbung und der Einsatz von sogenannten V-Leuten, das Verfolgen von Finanzströmen sowie das Abhören, Mitlesen und Überwachen der Kommunikation von AfD-Mitgliedern und -Funktionären. Nach Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist die sächsische AfD der vierte Landesverband, der vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet wird.
Verfassungsschutz darf Einstufung nicht öffentlich machen
Dem Bericht nach darf die Behörde die Einstufung laut sächsischem Verfassungsschutzgesetz allerdings nicht öffentlich kommunizieren. Dies wäre erst bei einer Kategorisierung als Beobachtungsobjekt zulässig.
Auch auf Bundesebene steht eine neue Bewertung der AfD durch den Verfassungsschutz bevor. Mehreren Berichten zufolge will die Behörde die Gesamtpartei zum Verdachtsfall hochstufen. Hiergegen klagt die AfD jedoch. Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Stillhalteerklärung abgegeben, seinen Erkenntnisstand über die AfD so lange nicht öffentlich zu machen, bis das Verwaltungsgericht Köln in der Sache entschieden habe. (krk)