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Landwirte betroffen: Ampel-Koalition bringt bereits erste Steuererhöhung auf den Weg

Landwirte betroffen: Ampel-Koalition bringt bereits erste Steuererhöhung auf den Weg

Landwirte betroffen: Ampel-Koalition bringt bereits erste Steuererhöhung auf den Weg

Landwirt in Rheinland-Pfalz
Landwirt in Rheinland-Pfalz
Landwirt in Rheinland-Pfalz Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
Landwirte betroffen
 

Ampel-Koalition bringt bereits erste Steuererhöhung auf den Weg

Die neue Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist noch nicht einmal im Amt, da lanciert sie schon die erste Steuererhöhung. Betroffen davon sind Landwirte. Allerdings soll es auch Steuerentlastungen geben – etwa für Betreiber kleiner Solaranlagen.
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Kaum versprochen – schon gebrochen: Die neue Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist noch nicht einmal im Amt, da wird schon die erste Steuererhöhung auf den Weg gebracht. Offenbar hat man im Finanzministerium von Olaf Scholz (SPD), der demnächst Bundeskanzler werden soll, das Versprechen aus den Sondierungsgesprächen, mit der neuen Koalition von SPD, Grünen und FDP werde es keine Steuererhöhungen, ignoriert. Denn ab 2022 soll es höhere Steuern für viele kleine Landwirte geben, deren Pauschalversteuerung stark angehoben werden soll.

Das Gesetzgebungsverfahren („Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht“) wird im Eiltempo betrieben. Nachdem der Bundesrat den Gesetzentwurf am vergangenen Freitag erstmals beraten hatte, steht die Steuererhöhung für Landwirte Donnerstag dieser Woche auf der Tagesordnung des Bundestages und soll vom Plenum an einen neu zu bildenden Hauptausschuß überwiesen werden, der den Gesetzentwurf weiter beraten soll. Darin wird die Maßnahme ohne nähere Angaben mit EU-Recht begründet und damit, daß die jetzige Regelung „zudem zu Steuerausfällen“ führe.

80 Millionen Euro mehr von Landwirten

Einen Hauptausschuß gab es bereits zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode, als sich die Regierungsbildung in die Länge zog und einige Gesetzesvorhaben zu bewältigen, aber die Fachausschüsse des Bundestages noch nicht installiert waren. Die Bundestagsausschüsse können erst gebildet werden, wenn der Zuschnitt der Ministerien feststeht, an denen sie sich orientieren.

Bis zur Regierungsbildung soll also ein Hauptausschuß die Aufgabe der Fachausschüsse übernehmen, so daß die Steuererhöhung für Landwirte rechtzeitig zum 1. Januar 2022 in Kraft treten kann. Für die Regierung geht es um viel Geld. Im kommenden Jahr werden Mehreinnahmen von 80 Millionen Euro von den Landwirten erwartet. Von 2021 bis 2025 soll sich deren steuerliche Mehrbelastung auf 365 Millionen Euro summieren.

Steuerentlastungen für kleine Solaranlagenbetreiber

Für Steuerentlastungen setzte sich inzwischen der Bundesrat ein, allerdings nicht für die Landwirte, sondern für die Erzeugung von Strom aus kleinen Solaranlagen und kleinen Blockheizkraftwerken. Die Maßnahme wurde in einer Stellungnahme der Länderkammer zur Steuererhöhung für die Landwirte vom vergangenen Freitag allen Ernstes damit begründet, daß die bisher hohe Einspeisevergütung für diese Anlagenbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) deutlich abgesenkt werden.

Mit der Steuerbefreiung, die in den Landwirte-Gesetzentwurf aufgenommen werden soll, sollen die Betreiber dieser Anlagen faktisch für den Verlust der EEG-Subvention mit einer neuen Steuersubvention entschädigt werden. Der Antrag des Bundesrates soll im Hauptausschuß beraten werden. Sollten die Bundesländer mit ihrer Initiative Erfolg haben, wäre dies ein deutliches Zeichen für die Klientelpolitik von SPD und Grünen. Die Erzeuger erneuerbarer Energien werden begünstigt, die dem Potential der CDU/CSU-Wähler zugerechneten Landwirte belastet.

Landwirt in Rheinland-Pfalz Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann
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