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Justizministerin schwächt Entwurf ab: Gesetz gegen „Feindeslisten“ soll nicht für „antifaschistische Recherchearbeit“ gelten

Justizministerin schwächt Entwurf ab: Gesetz gegen „Feindeslisten“ soll nicht für „antifaschistische Recherchearbeit“ gelten

Justizministerin schwächt Entwurf ab: Gesetz gegen „Feindeslisten“ soll nicht für „antifaschistische Recherchearbeit“ gelten

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD): Erntete scharfe Kritik an Entwurf für Gesetz gegen „Feindeslisten“
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD): Erntete scharfe Kritik an Entwurf für Gesetz gegen „Feindeslisten“
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD): Erntete scharfe Kritik an Entwurf für Gesetz gegen „Feindeslisten“ Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Justizministerin schwächt Entwurf ab
 

Gesetz gegen „Feindeslisten“ soll nicht für „antifaschistische Recherchearbeit“ gelten

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat ihren Gesetzesentwurf zur Bestrafung für das Erstellen von sogenannten Feindeslisten zugunsten von Journalisten und „Antifa“-Gruppen geändert. Der erste Entwurf war unter anderem von Linken-Politikern kritisiert worden, weil das Vorhaben „gegen antifaschistische Recherchearbeit“ gerichtet sein könnte.
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BERLIN. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat ihren Gesetzesentwurf zur Bestrafung für das Erstellen von sogenannten Feindeslisten zugunsten von Journalisten und „Antifa“-Gruppen geändert. Der Gesetzesentwurf, der der taz vorliegt, soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

Das Vorhaben ziele vor allem auf sogenannten Feindes- und Todeslisten ab, wie sie teilweise von Rechtsextremen verbreitet wurden. In der aktuellen Fassung steht der Zeitung zufolge ein Verweis auf die Sozialadäquanzklausel des Paragraphen 86 Strafgesetzbuch. Demnach bleibe die „Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens“ straffrei. Ebenso, wenn die Handlung der „staatsbürgerlichen Aufklärung“ oder „ähnlichen Zwecken“ diene.

Außerdem heiße es in der Begründung zu dem Entwurf, daß die „Veröffentlichung der Recherchearbeit von Vereinen zur Aufdeckung extremistischer Bestrebungen“ nicht strafbar sein soll. Damit könnten Brandmarkungen oder Veröffentlichungen von privaten Angaben durch linke Organisationen nicht unter das neue Gesetz fallen.

Auch Linksextreme legen Listen an

Überdies führt das Justizministerium an, daß die Nennung von Namen vor allem dann strafbar sein soll, wenn sie mit „subtilen Andeutungen“ verbunden werde, „die zu einem Einwirken auf die betroffene Person motivieren könnten (‘Man könnte ihr/ihm mal einen Besuch abstatten’)“.

An dem ursprünglichen Gesetzesentwurf hatte es scharfe Kritik gegeben. Die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner und ihre Parteifreundin im Thüringer Landtag, Katharina König-Preuß, hatten davor gewarnt, daß sich das Gesetz auch „gegen antifaschistische Recherchearbeit“ richten könnte. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ befürchtete Folgen für Journalisten.

Die Initiative für den neu-geplanten Paragraphen 126a im Strafgesetzbuch hatte vor zwei Jahren Fahrt aufgenommen. Zuvor waren mehrere rechte Prepper-Gruppen aufgeflogen. Prepper sind Personen, die sich auf mögliche Katastrophen vorbereiten. Eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Jürgen Martens ergab vergangene Woche, daß das Bundeskriminalamt aktuell 24 „Feindeslisten“ kennt. Welt und Tagesspiegel berichteten unter Berufung aus Sicherheitskreisen, daß sich darunter auch einige von linksextremen Urhebern befänden. (ls)

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD): Erntete scharfe Kritik an Entwurf für Gesetz gegen „Feindeslisten“ Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
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