BERLIN. Der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Leif-Erik Holm, hat härtere Strafen für Attacken auf Bahnsteigen gefordert. „Wer andere Menschen aufs Gleis wirft, nimmt deren Tod in Kauf und gehört nicht auf die Straße, sondern in den Knast“, sagte er am Montag der JUNGEN FREIHEIT. Gleichzeitig forderte er, die Täter nicht länger als „Schubser“ zu verharmlosen.
Knapp 30 Opfer im vergangenen Jahr
„Es handelt sich bei diesen Angriffen um nichts weniger als versuchten Mord.“ Umso wichtiger sei es, daß der Staat bei derartigen Delikten hart durchgreife und Täter nicht mit Bewährungsstrafen auch noch zur Wiederholung einlade. Die schockierenden Zahlen bewiesen einmal mehr, daß man es mit einem „gewaltigen Problem mit importierter Gewalt in Deutschland“ zu tun habe. „Es ist einfach skandalös, wie die Politik tatenlos dabei zusieht, wie auch aus Bahnhöfen Angsträume werden.“
Laut einem Bericht der Bild-Zeitung vom Wochenende hat es im vergangenen Jahr 29 Fälle gegeben, bei denen Personen in die Gleise gestoßen wurden. Dabei seien 21 Personen verletzt worden. 22 Tatverdächtige seien gefaßt worden, 15 von ihnen haben laut Bundespolizei keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Tödliche Tat im Sommer 2019
Der letzte Vorfall habe Mitte April im bayerischen Winterhausen stattgefunden. Ein Unbekannter habe eine 17jährige Frau auf die Gleise gestoßen. Sie sei dabei leicht verletzt worden.
Bundesweit für Entsetzen hatte im Sommer 2019 die Tat eines Eritreers gesorgt, der eine 41 Jahre alte Frau und ihren 8jährigen Sohn vor einen einfahrenden Zug gestoßen hatte. Der Junge kam dabei ums Leben, die Mutter überlebte. Der Versuch des Afrikaners, eine weitere Frau ins Gleisbett zu stoßen, mißlang.
Ein psychiatrisches Gutachten ging laut Bild-Zeitung von der Schuldunfähigkeit des Eritreers aus. Da eine hohe Wahrscheinlichkeit für weitere Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten vorgelegen habe, sei eine psychiatrische Behandlung des Mannes in einer geschlossenen Einrichtung empfohlen und schließlich im August 2020 per Urteil angeordnet worden. Seine Anwälte seien daraufhin in Berufung gegangen. (hl)