BERLIN. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Verbot der Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen aufgehoben. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Freitag der JUNGEN FREIHEIT. Allerdings dürften die Demonstrationen nur unter der strengen Auflage stattfinden, den Mindestabstand einzuhalten. Der Beschluß ist allerdings noch nicht rechtskäftig.
Das Land Berlin hatte am Mittwoch die für das Wochenende angemeldeten Proteste gegen die Corona-Beschränkungen verboten. Der Senat begründete die Entscheidung damit, daß es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmer zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen werde.
„Besondere Auflagen – wie zum Beispiel das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – als milderes Mittel seien bei den angemeldeten Versammlungen nicht ausreichend“, hieß es in einer Mitteilung. Die Anti-Corona-Demo von Anfang August hätte gezeigt, daß die Teilnehmer sich bewußt über bestehende Hygieneregeln und Auflagen hinweggesetzten.
Weitere Entscheidung zu Corona-Demos noch offen
Hiergegen hatten die Anmelder der Hauptdemonstrationen, das Bündnis „Querdenken 711“, beim Berliner Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht.
Petition gegen Verbot der Corona-Demos knackt 10.000er-Marke
Für den Fall einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht hatte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik zuvor während einer Pressekonferenz angekündigt, das Land Berlin werde dann vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.
Ungeachtet des juristischen Ausgangs haben Anmelder und Unterstützer der Corona-Proteste angekündigt, am Sonnabend in Berlin gegen die Corona-Politik der Bundesregierung auf die Straße zu gehen. (krk)