Terror ist nicht gleich Terror. Während Gewalt und Mord von Rechtsextremen zu Recht geächtet und strafrechtlich verfolgt werden, gibt es immer noch genug Möglichkeiten für die Anhänger linker Mörder, ihre mehr als nur klammheimliche Freude zum Ausdruck zu bringen. Das öffentliche Zeigen des Logos der Roten Armee Fraktion (RAF), die seit ihrer Gründung 1970 34 Menschen tötete und zahlreiche weitere verletzte, ist so ein Fall.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat daher einen Gesetzentwurf vorlegt, wonach das Verwenden des Abzeichens, eines roten Sterns mit Maschinenpistole, verboten werden soll. Daß das bislang nicht der Fall ist, liegt auch daran, daß die anfangs nach ihren ersten Führungspersonen benannte Baader-Meinhof-Bande sich 1998 auflöste. Zuvor war sie jedoch nicht als verfassungsfeindlich erklärt worden. Ein Blick auf ihre lange Liste von Attentaten und Anschlägen läßt daran allerdings keinen Zweifel aufkommen.
So zeigen Linksextreme weiter unbehelligt ihre Zustimmung zu den Taten der Terroristen. Über einschlägige Versandhändler können beispielsweise T-Shirts mit dem RAF-Logo bezogen werden. Als sich 2016 ein Berliner Politiker der Linkspartei damit auf einer Veranstaltung präsentierte, störte das seine Genossen nicht. Erst medialer Druck führte zum halbherzigen Zurückrudern. Für die Hinterbliebenen und Überlebenden des RAF-Terrors muß es ein Hohn sein, wenn derartige Motive ihre begeisterten Abnehmer finden.
Verbot böte auch strafrechtliche Konsequenzen
Auch das Kürzel „RAF“ erlebt derzeit eine Renaissance. In Berlin verwendet es die Organisation „Roter Aufbau Friedrichshain“ und stellt so unzweifelhaft klar, wer ihre Vorbilder sind.
Ein Verbot des RAF-Logos hätte daher nicht nur eine symbolische und geschichtspolitische, sondern auch eine praktische Dimension. So könnte juristisch neben den Mitläufern, die sich mit Terrorsymbolen schmücken wollen, auch gegen Gruppierungen vorgegangen werden, die sich unverhohlen in die Traditionslinie der Mörderbande stellen.
Linksextreme Gewalt nimmt zu
Daneben hätte die Erweiterung des Paragraphen 86 des Strafgesetzbuches noch den Effekt, die Statistik der „Politisch motivierten Kriminalität“ (PMK) gerade zu rücken. Da es bislang de facto keine linksextremen Propagandadelikte gibt, dominieren bei den absoluten Fallzahlen die rechtsextremen Straftaten. Doch waren im vergangenen Jahr von den 22.342 rechten Delikten 63 Prozent Propagandadelikte. Darunter fällt beispielsweise das Zeigen des Hitlergrußes – unabhängig davon, wer ihn zeigt. So werden auch derartige Vorfälle den rechten Straftaten zugeordnete, wenn sie von Migranten oder Linksextremen als Provokation begangen werden.
Eine um das Verbot linksextremer Symbole erweiterte PMK-Statistik würde die Verhältnisse bei politischen Straftaten klarer werden lassen. Vielleicht würde dann dem geneigten Beobachter auffallen, daß linksmotivierte Gewalt in jüngster Vergangenheit zugenommen hat. In diesem Jahr haben zuletzt die mehrtätigen Ausschreitungen in Leipzig erneut bewiesen, welche Gefahr von Linksextremen ausgeht. Ein Verbot ihrer Ikonen könnte ein erstes zartes Zeichen sein, daß man die Bedrohung von links ernst nimmt.