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Landgericht Berlin: Streit um AfD-Mitgliedschaft: Teilerfolg für Kalbitz

Landgericht Berlin: Streit um AfD-Mitgliedschaft: Teilerfolg für Kalbitz

Landgericht Berlin: Streit um AfD-Mitgliedschaft: Teilerfolg für Kalbitz

Andreas Kalbitz
Andreas Kalbitz
Andreas Kalbitz Foto: picture alliance / AP Photo
Landgericht Berlin
 

Streit um AfD-Mitgliedschaft: Teilerfolg für Kalbitz

Brandenburger Landeschef Kalbitz erringt im Streit um die Aufhebung seiner Parteimitgliedschaft Teilerfolg. Das Landgericht Berlin entschied am Freitag, daß er in allen Funktionen weiter in der Partei tätig bleiben darf, zumindest so lange bis das zuständige Parteischiedsgericht geurteilt hat.
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BERLIN. Im Streit um die Aufhebung seiner Parteimitgliedschaft hat der wiedereingesetzte Brandenburger AfD-Fraktions- und Landeschef Andreas Kalbitz einen Teilerfolg errungen. Das Landgericht Berlin entschied am Freitag, daß er vorläufig in allen Funktionen weiter in der Partei tätig bleiben darf, so lange bis das zuständige Parteischiedsgericht geurteilt hat. Der Hauptantrag von Kalbitz wurde offenbar abgewiesen: Das Landgericht entschied nicht über die Frage des Endes der AfD-Mitgliedschaft, sondern überläßt die Entscheidung darüber dem Bundesschiedsgericht der Partei.

AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen erklärt gegenüber der JF, Kalbitz habe durch die Entscheidung des Landgerichtes seine Mitgliedsrechte nur vorläufig zurückerhalten, er rechne nun „kurzfristig“ mit einer Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes: „Dort liegt ein Eilantrag und die Entscheidung des Bundesschiedsgericht wird maßgeblich sein.“

AfD-Anwalt: Gericht hat nicht über Parteimitgliedschaft entschieden

Der Rechtsbeistand des AfD-Bundesvorstandes, Joachim Steinhöfel, gibt sich in dem Streit weiter optimistisch: „Der Hauptantrag wurde abgewiesen. Auf den Hilfsantrag wurde Kalbitz lediglich gestattet, für einen sehr kurzen Zeitraum Mitgliedsrechte wahrzunehmen. Über die Frage, ob Kalbitz Mitglied der AfD ist oder nicht, hat das Gericht überhaupt nicht entschieden.“

Der AfD-Fraktionschef im Bundestag, Alexander Gauland, erklärte der dpa gegenüber, er habe „dieses Ergebnis befürchtet“. Der Ehrenvorsitzende weiter: „Ich kann daher jetzt nur an die knappe Mehrheit im Bundesvorstand appellieren, sich zu überlegen, ob sie den Weg der juristischen Auseinandersetzung weiterführen will, da diese offensichtlich zu Kollateralschäden in Partei und Bundestagsfraktion führt.“ Andreas Kalbitz wollte sich dieser Zeitung gegenüber bisher nicht zu den Auswirkungen des Urteils äußern.

Kalbitz genießt Rückhalt im Landesverband

Erst am Montag hatte der Brandenburger Verfassungsschutz den Landesverband der AfD zum Beobachtungsobjekt erklärt. Es gebe „hinreichend gesicherte Anhaltspunkte“ für rechtsextremistische Bestrebungen im Landesverband der Partei. Durch die Einstufung darf der Verfassungsschutz nun nachrichtendienstliche Mittel wie das Abhören von Telefonaten oder den Einsatz von V-Leuten nutzen, um zu prüfen, ob sich die Anhaltspunkte bestätigen.

Kalbitz hatte den Brandenburger Landesverband bis Mitte Mai geleitet. Damals hob der AfD-Bundesvorstand seine Mitgliedschaft auf. Begründet wurde dies damit, Kalbitz habe bei seinem Eintritt in die AfD seine vorherige Mitgliedschaft bei der 2009 vom Bundesinnenministerium verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ)“ und bei den Republikanern verschwiegen. Gegen die Entscheidung geht Kalbitz intern beim zuständigen Parteischiedsgericht vor. Zudem hatte er rechtliche Schritte vor dem Landgericht Berlin eingereicht.

In Brandenburg genoß Kalbitz nach wie vor Rückhalt. Die AfD-Landtagsfraktion änderte in einer Sondersitzung ihre Geschäftsordnung, sodaß Kalbitz weiterhin Vorsitzender bleiben konnte, obwohl er kein AfD-Mitglied ist. Kalbitz hatte mehrfach betont, er sei nie Mitglied der HDJ gewesen, schloß aber nicht aus, auf einer Interessentenliste gestanden zu haben. (mp)

Andreas Kalbitz Foto: picture alliance / AP Photo
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