Spätestens seit den Corona-Protesten ist klar: Es gibt gute und schlechte Demonstrationen. Als sich Anfang August in Berlin mehrere zehntausend Menschen einfanden, um ihrem Ärger über die Corona-Verordnungen Luft zu machen, stand die öffentliche Bewertung der Proteste schnell fest: Chaoten, Corona-Leugner, Irre und Verschwörungstheoretiker, die gemeinsame Sache mit Rechtspopulisten, Rechtsextremisten und Antisemiten machten.
Groß war die Empörung bei Politikern und Medien, daß die Demonstranten die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln nicht eingehalten hatten und keinen Mundschutz trugen. Die Polizei löste die Veranstaltung deshalb auf.
SPD-Chefin Saskia Esken empörte sich im Anschluß öffentlich über die „Covidioten“, die sich der Maskenpflicht verweigerten und damit „nicht nur unsere Gesundheit“ gefährdeten, sondern auch „unsere Erfolge gegen die Pandemie und für die Belebung von Wirtschaft, Bildung und Gesellschaft“.
Tausende #Covidioten feiern sich in #Berlin als „die zweite Welle“, ohne Abstand, ohne Maske. Sie gefährden damit nicht nur unsere Gesundheit, sie gefährden unsere Erfolge gegen die Pandemie und für die Belebung von Wirtschaft, Bildung und Gesellschaft. Unverantwortlich!
— Saskia Esken (@EskenSaskia) August 1, 2020
Friedliche Demonstranten?
Ganz anders bewertete Esken hingegen zwei Monate zuvor die Demonstrationen der „Black Lives Matter“-Bewegung und bedankte sich für die „friedlichen“ Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt. „Auch wenn #Corona uns zum Abstandhalten zwingt: Wir stehen zusammen und bekämpfen die rassistische #Diskriminierung“, schrieb sie auf Twitter.
Zehntausende Demonstranten zeigen überall in Europa #Solidarität für #BlackLivesMatter und protestieren friedlich gegen #Rassismus und #Polizeigewalt – Danke!
Auch wenn #Corona uns zum Abstandhalten zwingt: Wir stehen zusammen und bekämpfen die rassistische #Diskriminierung.
— Saskia Esken (@EskenSaskia) June 6, 2020
Ähnlich begeistert fielen die meisten Medienberichte über die „Black Lives Matter“-Kundgebung in Berlin aus. Doch hatten die BLM-Demonstranten eigentlich die Hygienemaßnahmen eingehalten, Mindestabstände und Maskenpflicht beachtet? Und waren sie so friedlich, wie von Esken behauptet? Eine Anfrage des Berliner AfD-Abgeordneten Hanno Bachmann an den Innensenat zeichnet ein anderes Bild.
Er hat sich ausführlich nach den polizeilichen Erkenntnissen und Maßnahmen erkundigt, sowohl zur „Black Lives Matter“-Demo am 6. Juni als auch zum „Tag der Freiheit“ am 1. August. Demnach befanden sich bei den „Black Lives Matter“-Protesten „in der Spitze circa 15.000 Teilnehmende im Bereich des Alexanderplatze“, heißt es in der Antwort des Innensenats, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.
„Black Lives Matter“ ignoriert Hygieneregeln
Im Ergebnis habe genügend Fläche für die Demonstranten zur Verfügung gestanden, um Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Im Schnitt 2,25 Quadratmeter pro Person. Bezeichnenderweise sei das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei der Versammlung keine verpflichtende Auflage gewesen. Die Polizei habe die Teilnehmer aber kontinuierlich zur Einhaltung der Hygieneauflagen aufgefordert. Allerdings ohne Erfolg.
„Die überwiegende Anzahl der Teilnehmenden folgte diesen Aufforderungen nicht.“ Eine Auflösung der Versammlung durch die Polizei habe dennoch nicht erfolgen müssen, denn: „Während des Einsatzes bestand ein reger und kooperativer Austausch mit der Versammlungsleitenden. Aufgrund der hohen Anzahl der Teilnehmenden und der Nichteinhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln wurde die Versammlung um 15:59 Uhr durch die Versammlungsleitende selbst vorzeitig beendet, sodaß eine polizeiliche Auflösung nicht notwendig war.“
Von „Covidioten“ sprach im Anschluß aber trotzdem niemand. Dabei war die Kundgebung alles andere als friedlich verlaufen. So wurden bei den Protesten auf dem Alexanderplatz laut Innensenat 28 Einsatzkräfte verletzt, drei davon mußten im Krankenhaus behandelt werden.
Auch Linksextreme unter den Demonstranten
Die Polizei ermittelte im Anschluß gegen 61 Tatverdächtige wegen 92 erfaßter Delikte, unter anderem wegen Landfriedensbruch (23), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (12) und gefährlicher Körperverletzung (4). Es sei auch nicht auszuschließen, so die Senatsverwaltung für Inneres, „daß sich unter den Teilnehmenden der Demonstration auch gewaltbereite Linksextremisten befunden haben“, denn zu dieser hätten auch „linksextremistische Gruppierungen wie beispielsweise ‘radikale linke | berlin’ oder ‘Antifaschistische Koordination 36’ (AK36)“ mobilisiert.
Zu den Corona-Protesten zwei Monate später waren laut Polizei hingegen 20.000 Teilnehmer gekommen. Auch hier sei eine ausreichende Fläche zur Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln vorhanden gewesen. Aber: Für alle Demonstranten bestand die Auflage, „einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie das Abstandsgebot“ einzuhalten.
Dies wurde auch nach mehrmaliger und kontinuierlicher Aufforderung durch die Polizei vom „überwiegenden Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten“. Die Polizeiführung forderte den Versammlungsleiter deshalb auf, die Veranstaltung zu beenden, was dieser ablehnte.
AfD: Freiheitsdemo zu Unrecht diffamiert
Daraufhin löste die Polizei die Kundgebung auf. Verletzt wurden an diesem Tag sieben Einsatzkräfte, von denen keiner stationär behandelt werden mußte. Gegen 38 Tatverdächtige wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Insgesamt zählten die Behörden 53 Straften und Delikte wie Landfriedensbruch (1), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (12) und gefährlicher Körperverletzung (2).
Für AfD-Mann Bachmann zeigen die Zahlen, „daß die BLM-Demo in der öffentlichen Darstellung verharmlost und die Freiheitsdemo zu Unrecht diffamiert wurde“. Denn laut Senat hätten sich zwar auch Rechtsextremisten an den Corona-Protesten beteiligt. Jedoch: „Einen steuernden Einfluß auf das Demonstrationsgeschehen übten sie nicht aus“, heißt es in der Antwort an Bachmann.
Merke: Ob eine Demonstration gut oder böse ist, hängt weniger vom Verhalten der Demonstranten ab, als davon, wofür oder wogegen sie sich richtet. Oder anders gesagt: Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht Dasselbe.