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„Souverän ist nicht die EU“: Grünen-Forderung: AfD lehnt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ab

„Souverän ist nicht die EU“: Grünen-Forderung: AfD lehnt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ab

„Souverän ist nicht die EU“: Grünen-Forderung: AfD lehnt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ab

Gunnar Beck (AfD, l.) und Sven Giegold (Grüne)
Gunnar Beck (AfD, l.) und Sven Giegold (Grüne)
Gunnar Beck (AfD, l.) und Sven Giegold (Grüne) Foto: imago images / Sven Simon / dpa
„Souverän ist nicht die EU“
 

Grünen-Forderung: AfD lehnt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ab

Der EU-Abgeordnete Gunnar Beck hat sich gegen ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland ausgesprochen. „Souverän ist nicht die EU, sondern die Mitgliedsstaaten.“ Der Grünen-Politiker Sven Giegold hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) dazu aufgefordert.
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BRÜSSEL. Der EU-Abgeordnete Gunnar Beck (AfD) hat sich gegen ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland ausgesprochen. „Souverän ist nicht die EU, sondern die Mitgliedsstaaten“, sagte er am Montag.

Die Annahme, EU-Recht breche stets nationales Recht, sei falsch. Vielmehr schütze das Verfassungsgericht den Bürger vor vertragswidrigen Übergriffen der EU in bundesdeutsches Verfassungsrecht und die Grundrechte der Bürger. „Hätte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die ausschließliche Gerichtsbarkeit inne, käme dies einer Kompetenz-Kompetenz der EU gleich. Im Ergebnis wäre die EU damit souverän, denn sie könnte über ihre Gerichte ihre Macht beliebig erweitern“, erklärte Beck.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag die Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt. Anders als der EuGH entschieden die Karlsruher Richter, die Beschlüsse der Notenbank seien kompetenzwidrig ergangen. Das EuGH-Urteil nannten sie „objektiv willkürlich“ und „methodisch nicht mehr vertretbar“. Der EuGH beharrte jedoch darauf, allein zuständig zu sein.

Von der Leyen erwägt rechtliche Schritte gegen Deutschland

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) erwägt nach dem Urteil aus Karlsruhe rechtliche Schritte gegen Deutschland. „Auf der Basis dieser Erkenntnisse prüfen wir mögliche nächste Schritte bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren“, teilte sie dem EU-Abgeordneten Sven Giegold (Grüne), in einem Brief mit, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Giegold hatte von der Leyen zuvor aufgefordert, ein Verfahren gegen Deutschland einzuleiten. „Das Bundesverfassungsgericht nötigt die Bundesbank sowie Bundesregierung und Bundestag in einen Konflikt mit der EZB“, mahnte er.

Dem pflichtete die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Katarina Barley (SPD), bei. „Wenn nationale Gerichte Entscheidungen des EuGH nicht beachten wollen, ist das ein fatales Signal und eine Gefahr für die politische Union“, sagte sie der Passauer Neuen Presse.

Der Europarechtler an der Universität Bielefeld, Franz Mayer, nannte die Situation „hochgefährlich“. Das Urteil des EuGH bezeichnete er laut ARD-„Tagesschau“ als „Atombombe“. (zit)

Gunnar Beck (AfD, l.) und Sven Giegold (Grüne) Foto: imago images / Sven Simon / dpa
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