HAMBURG. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat eine temporär eingerichtete autofreie Zone im Bezirk Altona für rechtswidrig erklärt. Auch eine probeweise Fußgängerzone sei ein unzulässiger Eingriff in die Rechte der Anlieger, urteilte das Gericht laut NDR und Hamburger Morgenpost. Die Straßenverkehrsordnung sehe Beschränkungen nur bei Gefahrenlagen vor und der vorzeitige Abbruch sei dem Bezirk zumutbar.
Mit dem Projekt „Ottensen macht Platz“ sollte „ein neues Erleben des öffentlichen Raumes und neue Perspektiven auf Mobilität“ ermöglicht werden. Laut dem Bezirk Altona handle es sich um ein „Experiment, das nicht-motorisierten Verkehr Vorrang gewährt“ und den öffentlichen Raum Bürgern zur Verfügung stelle.
„Ottensen macht Platz“ startete im September 2019 und sollte noch bis mindestens Februar dieses Jahres weitergehen. Dann hätte über eine Fortführung entschieden werden sollen. Beschlossen worden war das Projekt mit den Stimmen von Grünen und CDU. Bei der Bezirksversammlungswahl 2019 waren die Grünen mit mehr als 35 Prozent vor der SPD (20,4 Prozent) und der CDU (16,6 Prozent) deutlich stärkste Kraft geworden.
Anlieger stellten Eilanträge
Zwei Anlieger hatten Eilanträge gegen die Verkehrseinschränkung gestellt, denen das Gericht nun stattgab. Das grüne Projekt war den Berichten zufolge von Anfang an kritisiert worden. Geschäftsbetreiber klagten, daß die Fahrverbote diese empfindlich schadeten. Andere Anwohner beschwerten sich, weil sich Auto- und Radfahrer nicht an die neuen Regeln gehalten hätten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Hamburg kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Ein ähnliches Schicksal ereilte ein Projekt der Grünen im Berliner Stadtteil Kreuzberg. Dort ließen die Grünen eine Straße umgestalten – Kosten bis zu 1,6 Millionen Euro. Allerdings regte sich Widerstand vor allem auch von Gewerbetreibenden, wonach die Maßnahmen gestoppt wurden. (ls)