STUTTGART. Brandenburgs AfD-Fraktionschef Andreas Kalbitz hat im Streit um seine Parteimitgliedschaft einen weiteren Rückschlag erlitten. Das Bundesschiedsgericht der Partei lehnte seinen Antrag gegen einen Parteiausschluß durch den Bundesvorstand am Samstag in Stuttgart ab.
Wie die AfD mitteilte, sei die Annullierung der Parteimitgliedschaft Kalbitz’ nun rechtsgültig. Zuvor hatte ein Berliner Gericht seinen Ausschluß für ungültig erklärt, bis das Bundesschiedsgericht entscheidet. Wie viele der neun Parteirichter dafür stimmten, wurde zunächst nicht bekannt.
Kalbitz kündigte am Samstag vor Bekanntwerden der Entscheidung an, er werde im Falle einer Niederlage auf zivilrechtlichem Wege dagegen vorgehen. Er sei mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts zuversichtlich.
Das Bundesschiedsgericht der AfD hat die Anträge von Herrn Andreas Kalbitz auf Verbleib in der Partei heute durch Urteil zurückgewiesen.
— Steinhoefel (@Steinhoefel) July 25, 2020
Ende Juni hatte Kalbitz vor dem Landgericht Berlin erstritten, daß er solange Mitglied der Partei bleiben dürfe, bis die Frage seiner Mitgliedschaft im Hauptverfahren vor dem Bundesschiedsgericht geklärt sei. Im Fall einer Niederlage kündigte er an, sich durch alle zivilrechtlichen Instanzen zu klagen.
Meuthen und Kalbitz zeigen sich zuversichtlich
Im Vorfeld der heutigen Entscheidung hatten sich sowohl Parteichef Jörg Meuthen, der für den Rauswurf des Brandenburger Politikers ist, als auch Kalbitz zuversichtlich gezeigt, den juristischen Streit für ich zu entscheiden.
Im Mai hatte der AfD-Bundesvorstand Kalbitz’ Mitgliedschaft mit der Begründung für ungültig erklärt, er habe bei seinem Eintritt in die Partei seine vorherige Mitgliedschaft bei der 2009 vom Bundesinnenministerium verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ)“ und bei den Republikanern verschwiegen.
Bei der Ankunft Kalbitz’ in einem Industriegebiet im Stuttgarter Süden hatten sich rund zehn seiner Anhänger versammelt. Wie auf Fotos zu sehen ist, hielten sie Schilder mit den Sprüchen „Kalbitz ist gut“ und „Kalbitz soll bleiben, Meuthen muß weg!“ hoch. (ls)