BERLIN. Die Bundespolizei hat die Eingangsvorraussetzungen für Bewerber gesenkt. Damit reagiert sie offenbar auf die sinkende Leistungsfähigkeit potentieller Nachwuchskräfte. Laut einem Bericht der Zeitungen der Funke-Mediengruppe wurden beispielsweise beim Fitneßtest der Standweitsprung und die Liegestütze durch einen Pendellauf ersetzt, da hier Bewegungsschnelligkeit, die Stütz- und Rumpfkraft sowie Konzentrations- und Koordinationsfähigkeiten ein zeitgemäßes Bild der physischen Leistungsfähigkeit darstellen“.
Nach Aussage der Behörde würden die „Voraussetzungen für eine Bewerbung zur Bundespolizei“ regelmäßig „evaluiert und ggf. angepaßt“. Daher gibt es auch keine Mindestkörpergröße mehr, an der Bewerber scheitern könnten. Früher war für Frauen eine Größe von mindestens 163 Zentimetern vorgeschrieben, für Männer waren es 165 Zentimeter.
Mehr Fehler beim Deutschtest erlaubt
Auch die übrigen körperlichen Anforderungen sind überschaubar. So müssen Bewerber eine Rolle rückwärts absolvieren und bei einem Pendellauf viermal zehn Meter innerhalb von elf Sekunden schaffen. Beim Zwölf-Minuten-Lauf muß eine 18jährige Bewerberin mindestens 2.000 Meter zurücklegen, um zu bestehen – also je einen Kilometer in sechs Minuten. Eine weitere Voraussetzung ist das Schwimmabzeichen in Bronze, wobei die Anforderungen hierfür nicht von der Bundespolizei geprüft werden, sondern es reicht dessen Nachweis.
Aber nicht nur bei der Fitneß, auch bei den geistigen Fähigkeiten übt die Bundespolizei bei den Bewerbern etwas mehr Nachsicht. So wurde dem Bericht nach die Fehlertoleranz beim 180-Wörter-Diktat für das Auswahlverfahren mittlerer Dienst „geringfügig angehoben, um einem größeren Bewerberkreis auch in den nachfolgenden Testbestandteilen die weitere Teilnahme zu ermöglichen“. Hintergrund sei, daß die Zahl der Anwärter mit Migrationshintergrund steige und sich zudem auch Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten bewerben dürften. (krk)