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Keine Rückführung beantragt: Behörden versäumten Abschiebung von späterem Autobahn-Attentäter

Keine Rückführung beantragt: Behörden versäumten Abschiebung von späterem Autobahn-Attentäter

Keine Rückführung beantragt: Behörden versäumten Abschiebung von späterem Autobahn-Attentäter

Anschlag auf Autobahn: Fahrzeug des verdächtigen Irakers
Anschlag auf Autobahn: Fahrzeug des verdächtigen Irakers
Anschlag auf Autobahn: Fahrzeug des verdächtigen Irakers Foto: Picture alliance/Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa
Keine Rückführung beantragt
 

Behörden versäumten Abschiebung von späterem Autobahn-Attentäter

Deutsche Behörden haben nicht versucht, den späteren Berliner Autobahn-Attentäter abzuschieben. Gemäß den Dublin-Regelungen der EU wäre Finnland für die Bearbeitung des Asylantrags des Irakers zuständig gewesen. Deutschland hätte sechs Monate Zeit gehabt, ihn dorthin zurückzuschicken. Doch die Behörden stellten nicht einmal einen entsprechenden Antrag.
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BERLIN. Deutsche Behörden haben nicht versucht, den späteren Berliner Autobahn-Attentäter abzuschieben. Gemäß den Dublin-Regelungen der EU wäre Finnland für die Bearbeitung des Asylantrags des Irakers zuständig gewesen. Deutschland hätte sechs Monate Zeit gehabt, ihn dorthin zurückzuschicken. Doch die Behörden stellten nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa keinen entsprechenden Antrag.

Der irakische Asylsuchende Sarmad A. hatte Mitte August auf der Berliner Stadtautobahn A100 mit seinem Opel zwei Motorradfahrer gerammt und kollidierte dabei auch mit anderen Autos. Sechs Personen wurden verletzt, drei davon schwer. Laut der Berliner Generalstaatsanwaltschaft kam er erst zu stehen, als er ein Motorrad gegen ein anderes Auto drückte.

Anschließend sei er ausgestiegen und habe eine alte Munitionskiste auf das Fahrzeugdach gestellt und auf Arabisch gedroht, daß „alle sterben“ würden. Außerdem soll der Einwanderer mehrfach „Allahu akbar!“ gerufen und ein Küchenmesser sowie einen Gebetsteppich bei sich gehabt haben. Gegen den Mann, der mittlerweile in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht ist, wird wegen versuchten Mordes ermittelt.

Kontakt mit islamistischem Gefährder

Sarmad A. war 2015 nach Finnland gekommen und stellte dort einen Asylantrag, schrieb die dpa. Dieser sei Anfang 2016 abgewiesen worden. Im März desselben Jahres kam er nach Deutschland, wo er erneut versuchte, einen Asylstatus zu erlangen. Dies wurde ihm im August 2017 verwehrt.

Er wurde daraufhin jedoch weder in den Irak, noch nach Finnland abgeschoben, sondern erhielt eine Duldung. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) begründete dies vor drei Wochen im Berliner Abgeordnetenhaus, daß Deutschland derzeit „grundsätzlich nicht in den Irak abschiebt, weil es sich dabei um ein Bürgerkriegsland handelt“. Ausnahmen seien „schwerste Gewalttäter, Mörder, Vergewaltiger, Personen, die schwerste Körperverletzungen begangen haben, Terroristen; all das sind Erkenntnisse, die vorher bei diesem Täter nicht bekannt waren“.

Laut Generalstaatsanwaltschaft hatte Sarmad A. zwischen 2018 und 2019 in einer Berliner Asylunterkunft Kontakt zu einem islamistischen Gefährder gehabt. Die Bild-Zeitung berichtete unter Berufung auf die Facebook-Seite des Irakers, er sei seit 2019 regelmäßig mit islamistischen Äußerungen aufgefallen. (ls)

Anschlag auf Autobahn: Fahrzeug des verdächtigen Irakers Foto: Picture alliance/Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa
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