BERLIN. Das seit einem Jahr in Kraft getretene „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ hat bislang nicht zu mehr Abschiebungen geführt. Zwischen September 2019 und Februar 2020 seien weniger als 10.300 Ausländer aus Deutschland abgeschoben worden, teilte das Bundesinnenministerium auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Dies seien rund eintausend Personen weniger als im Vorjahreszeitraum.
Das von Horst Seehofer (CSU) geführte Ministerium wies allerdings darauf hin, daß es noch zu früh sei, um die Wirksamkeit des „Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ zu beurteilen. Ein Vergleich mit den zweiten sechs Monaten seit Inkrafttreten der Regelung biete sich auf Grund der Ausbreitung des Corona-Virus und der damit stark zurückgehenden Zahl der Abschiebungen nicht an.
Innenminister Seehofer hatte 2019 das Gesetzespaket gelobt, da es Abschiebungen erleichtern sollte. Die Regelungen gelten seit dem 21. August 2019. Sie sehen unter anderem mehr Inhaftierungsmöglichkeiten für ausreisepflichtige Ausländer vor. Personen, die falsche Angaben zu ihrer Identität machen oder sich nicht ausreichend um fehlende Papiere kümmern, drohen Sanktionen.
Zahl der Ausreisepflichtigen auf Höchststand
Ziel des Gesetzes sei es zudem, straffällige Asylbewerber schneller auszuweisen, hatte das Innenministerium damals mitgeteilt. Ursprünglich sollten Flüchtlingshelfer, die vor bevorstehenden Abschiebungen warnen, strafrechtlich belangt werden können. Doch von diesem Vorhaben war Seehofer nach Kritik abgerückt.
Die meisten Abschiebungen zwischen August 2019 und Juli 2020 gingen nach Italien und Albanien. Die Zahl der Rückführungen ist seit Jahren rückläufig, während die Zahl der ausreisepflichtigen Migranten in Deutschland mit 272.000 vor kurzem einen neuen Höchststand erreicht hat. (ls)