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Bundeshaushalt: Bei abgelehnten Asylbewerbern endet der Sparwille der Großen Koalition

Bundeshaushalt: Bei abgelehnten Asylbewerbern endet der Sparwille der Großen Koalition

Bundeshaushalt: Bei abgelehnten Asylbewerbern endet der Sparwille der Großen Koalition

Asylbewerber in Deutschland (2010)
Asylbewerber in Deutschland (2010)
Asylbewerber in Deutschland Foto (Archivbild): dpa
Bundeshaushalt
 

Bei abgelehnten Asylbewerbern endet der Sparwille der Großen Koalition

Wer in Deutschland seine Rundfunkgebühren nicht zahlt, hat mit der unerbittlichen Härte der Staatsorgane zu rechnen. Wer als Ausländer ausreisepflichtig ist, aber nicht ausreist, hat hingegen weniger zu befürchten. Bei den Kosten hierfür gäbe es ein nicht geringes Einsparpotential, doch das scheint politisch nicht gewünscht zu sein.
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Wer in Deutschland seine Rundfunkgebühren nicht zahlt, hat mit der unerbittlichen Härte der Staatsorgane zu rechnen. Wer als Ausländer ausreisepflichtig ist, aber nicht ausreist, hat hingegen weniger zu befürchten. Häufig vergeben die Behörden in diesen Fällen eine „Duldung“, womit das Leben im deutschen Sozialstaat ohne Furcht vor einer Abschiebung fortgesetzt werden kann.

Die AfD-Fraktion im Bundestag wollte gegen vorgebliches Gutmenschentum und Behördenschlendrian wenigstens etwas tun und einen gegenüber Ländern und Kommunen, in deren Händen der Vollzug der Ausländerpolitik liegt, einen wirksamen Hebel einsetzen: Bisher geleistete Zahlungen des Bundes, die im Zusammenhang mit abgelehnten Asylbewerbern stehen, sollten gestrichen werden. In der „Bereinigungssitzung“ des Haushaltsausschusses in der Nacht zum Freitag, nach der sich die Koalitionspolitiker wegen ihrer Sparanstrengungen brüsteten, scheiterten die AfD-Vorstöße allerdings komplett.

4,4 Milliarden Euro hatte die Fraktion allein aus dem Einzelhaushalt für Arbeit und Soziales von Minister Hubertus Heil (SPD) streichen wollen; hätte man noch die Etats von anderen Ministerien zusätzlich in den Blick genommen, wären noch einige Milliarden hinzugekommen.

Hohe Kosten für Unterkunft und Sozialhilfe

Als Grundlage für ihre Berechnung hatte die AfD-Fraktion die Asylentscheidungssstatistik herangezogen. Danach wurden im Jahr 2020 rund 58 Prozent aller Asylanträge abgelehnt. Da Asylbewerber in diesen Fällen eigentlich hätten ausreisen müssen und ihr weiterer Aufenthalt somit nicht mehr gerechtfertigt wäre, verlangte die AfD eine entsprechende Kürzung der Bundeszahlungen an die Länder.

Die Einsparmöglicheit im Einzelplan von Minister Heil hätte 4,46 Milliarden Euro betragen. Die größten Posten wären 1,76 Milliarden Euro für die „Kosten der Unterkunft“ (Mieten und Nebenkosten) und 2,09 Milliarden Euro für die Sozialhilfezahlungen gewesen. Doch im Haushaltsausschuß wurde der Antrag strikt abgelehnt.

Bei der AfD stößt das wenig überraschend auf Unverständnis. Es sei für sie nicht nachvollziehbar, „warum die Bundesregierung abgelehnte Asylbewerber in Deutschland alimentiert, anstatt diese konsequent abzuschieben und das Geld für die eigenen Bürger einzusetzen“, sagte die AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing der JUNGEN FREIHEIT.

Die knapp viereinhalb Milliarden Euro, die mit den Plänen der AfD eingespart worden wären, hätte man ihrer Ansicht nach in den Kostenfeldern Arbeit und Soziales sinnvoller verwenden können.

Kürzungen hätten heilsame Wirkung gehabt

Doch nicht nur das. Einer Kürzung der Zahlungen an die Länder wäre auch eine heilsame Wirkung nicht abzusprechen gewesen, wenn man sieht, wie die Länder bei jeder kleinen Steuerrechtsänderung im Bundesrat massive Bedenken erheben, ihre Einnahmeverluste könnten zu groß werden.

Überdies würden Bundespolitiker wie Innenminister Horst Seehofer (CSU) bei der Kürzung für Leistungen für abgelehnte Asylbewerber ihre Forderung nach schnelleren Abschiebungen unterstützen. Denn immer wenn zum Beispiel Islamisten aus dem Ausland durch schwere Straftaten auffallen, schwillt der Schneller-Abschieben-Rufer-Chor an. Das war zum Beispiel so, als Abdullah Al Haj Hasan in Dresden ein homosexuelles Paar angriff. Ein Mann starb, der andere kam mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus.

Danach gab es ein gewaltiges Rauschen im Blätterwald. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) rief nach mehr Abschiebungen und erklärte: „Der Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität.“ Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) forderte in Bild: „Wer einen terroristischen Anschlag verübt hat, hat sein Gastrecht verwirkt. Eine Sofortige Abschiebung ist für mich wünschenswert.“

Abschiebzahlen sind rückläufig

Zwischen Reuls Wunsch und der Wirklichkeit klafft allerdings eine große Lücke. So waren in der Bundesrepublik Ende 2019 249.922 Ausländer ausreisepflichtig. Davon hatten jedoch 202.387 Ausländer eine Duldung aus den unterschiedlichsten Gründen. So wird nach Syrien gar nicht abgeschoben, obwohl der Bürgerkrieg dort in weiten Teilen des Landes beendet ist. Aus Syrien zu kommen, behaupteten allerdings in diesem Jahr (Januar bis Oktober) 29.413 Asylantragsteller. Sie waren damit mit 35 Prozent die größte Gruppe der insgesamt 83.735 Asylantragsteller (Januar bis Oktober 2020).

Tatsächlich abgeschoben wurden im vergangenen Jahr 22.097 Asylbewerber. Die Jahreszahlen sind seit 2016, als 26.375 Asylbewerber abgeschoben wurden, leicht rückläufig, was von Politikern wie Reul und Herrmann, die mehr Abschiebungen fordern, natürlich nicht gesagt wird. Die meisten Abgeschobenen sind (nach Staatsangehörigkeit) Albaner (1.604), Nigerianer (1.432) und Georgier (1242). Eine besonders weite Reise mußten die meisten von ihnen nicht antreten: Häufigstes Zielland bei Abschiebungen war mit 2.692 Fällen Italien, gefolgt von Albanien (1.528) und Frankreich (1.196).

Asylbewerber in Deutschland Foto (Archivbild): dpa
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