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Gerichtsentscheidung: Verfassungsschutz darf AfD nicht als Prüffall bezeichnen

Gerichtsentscheidung: Verfassungsschutz darf AfD nicht als Prüffall bezeichnen

Gerichtsentscheidung: Verfassungsschutz darf AfD nicht als Prüffall bezeichnen

AfD im Visier des Verfassungsschutzes
AfD im Visier des Verfassungsschutzes
AfD im Visier des Verfassungsschutzes Foto: picture alliance / blickwinkel
Gerichtsentscheidung
 

Verfassungsschutz darf AfD nicht als Prüffall bezeichnen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnen. Das Verwaltungsgericht in Köln untersagte es der Behörde am Dienstag per einstweiliger Anordnung, zu verbreiten, die Partei werde von ihr als Prüffall bearbeitet.
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KÖLN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnen. Das Verwaltungsgericht in Köln untersagte es der Behörde am Dienstag per einstweiliger Anordnung, zu verbreiten, die Partei werde von ihr als Prüffall bearbeitet. Im Falle einer Zuwiderhandlung droht dem Bundesamt ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro.

Hintergrund ist die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die Partei künftig als solchen einzustufen. Dies hatte Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang Mitte Januar öffentlich bekanntgegeben. Anlaß seien „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür, daß die Politik der AfD sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richte.

Stigmatisierend und ehrschädigend

Hiergegen hatte die Partei beim Verwaltungsgericht in Köln Klage eingereicht. Damit forderte die AfD den Verfassungsschutz auf, die ihrer Ansicht nach stigmatisierenden und ehrschädigenden Äußerungen zu unterlassen.

Das Gericht gab der Partei am Dienstag recht. Es sah es als erwiesen an, daß die AfD durch die Äußerungen des Bundesamts in ihren Wirkungsmöglichkeiten nachteilig beeinflußt werde. „Potentielle Wähler könnten davon abgehalten werden, die Antragstellerin (die AfD, Anmerkung der Redaktion) zu wählen oder ihre Mitteilungen und Äußerungen zu lesen.“

AfD-Chef Jörg Meuthen zeigte sich erfreut über die Gerichtsentscheidung. Diese belege „eindrucksvoll, daß das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist. Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland vorerst gescheitert.“

Gauland: Verfassungsschutz darf kein Fall für den Verfassungsschutz werden

Auch AfD-Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland sprach von einem „vollen Erfolg“ für seine Partei. Die Begründung des Verwaltungsgerichts lasse darauf hoffe, daß die AfD auch im Hauptsacheverfahren gegen den Verfassungsschutz recht bekommen werde. Dies sei ein guter Tag für den Rechtsstaat.

Die anderen Parteien im Bundestag müßten nun aufhören, den Verfassungsschutz zu instrumentalisieren. Auch müsse der Bundesinnenminister dafür sorgen, daß der Verfassungsschutz so geführt werde, daß er verfassungskonform handle. „Nicht, daß der Verfassungsschutz am Ende ein Fall für den Verfassungsschutz wird.“

Zuvor hatte bereits der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags die Rechtmäßigkeit der Bekanntgabe der Prüffall-Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz angezweifelt. Es spreche „viel dagegen“, daß eine „ausrechende gesetzliche Grundlage dafür“ geboten sei, die Öffentlichkeit über Prüffälle zu informieren, kamen die Experten des Bundestags in einem zehnseitigen Gutachten zu dem Schluß. (krk)

AfD im Visier des Verfassungsschutzes Foto: picture alliance / blickwinkel
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