STUTTGART. Das Landgericht Stuttgart hat den afghanischen Asylbewerber Amir W. wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Da der Mann zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt gewesen sei, wurde das Jugendstrafrecht angewendet, berichtet die Waiblinger Kreiszeitung.
Laut Gerichtsurteil war der damals 20 Jahre alte Afghane im Juli vergangenen Jahres mit einem Messer bewaffnet in das Zimmer seiner Ex-Freundin eingebrochen. Sie war jedoch nicht zu Hause. Als ihr Vater den Eindringling bemerkte, griff W. den 53 Jahre alten Mann an und verletzte ihn durch mehrere Messerstiche schwer.
Nach Auffassung der Richterin Cornelie Eßlinger-Graf hatte sich der Verurteilte in seine „Wut, Verzweiflung, Verletzung und gekränkte Ehre hineingesteigert“, weil seine Freundin ihn verlassen hatte. Es sei nicht zweifelsfrei zu rekonstruieren gewesen, was er vorgehabt habe. Es liegt nahe, daß er sie umbringen wollte, sagte sie.
Verurteilter soll abgeschoben werden
Die Anwendung des Jugendstrafrechts begründete das Gericht auch mit einer „Reifeverzögerung“ des Asylbewerbers. Er habe bereits im Alter von acht oder neun Jahren seine Eltern verlassen müssen, um eine bessere Schule zu besuchen. „Auch in Afghanistan brauchen Acht- oder Neunjährige verläßliche Beziehungen, um stabile Erwachsene zu werden“, betonte Eßlinger-Graf. In Deutschland habe der Verurteilte längere Zeit in einer Obdachlosenunterkunft gelebt. Das sei „kein Umfeld, in dem ein junger Mensch weiter reift und gedeiht“.
W. werde einen Teil der Haftstrafe in Deutschland verbüßen und anschließend nach Afghanistan abgeschoben, sagte sein Verteidiger Jörg-Matthias Wolff Focus Online. „Mit der schweren Straftat hat mein Mandant sein Recht verwirkt, in Deutschland bleiben zu dürfen.“ (ag)