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Islamische Kleidung im öffentlichen Raum: Universität Kiel verbietet Gesichtsschleier in Lehrveranstaltungen

Islamische Kleidung im öffentlichen Raum: Universität Kiel verbietet Gesichtsschleier in Lehrveranstaltungen

Islamische Kleidung im öffentlichen Raum: Universität Kiel verbietet Gesichtsschleier in Lehrveranstaltungen

Burka
Burka
Die jungen Mädchen werden verschleppt, um in Deutschland Kinder zu gebären. SYMBOLBILD: lliance/Scanpix Denmark
Islamische Kleidung im öffentlichen Raum
 

Universität Kiel verbietet Gesichtsschleier in Lehrveranstaltungen

Die Christian-Albrechts-Universität (CAU) Kiel hat das Tragen von Burkas und Niquabs verboten. Hintergrund für die Maßnahme ist das Erscheinen einer zum Islam konvertierten Studentin mit Gesichtsschleier in einer Vorlesung kurz vor Weihnachten.
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KIEL. Die Christian-Albrechts-Universität (CAU) Kiel hat das Tragen von Burkas und Niquabs verboten. „Da ein Gesichtsschleier die offene Kommunikation behindert, darf dieser in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Gesprächen, die sich auf Studium, Lehre und Beratung im weitesten Sinne beziehen, nicht getragen werden“, heißt es in der neuen Richtlinie der Hochschule.

Hintergrund für die Maßnahme ist das Erscheinen einer zum Islam konvertierten Studentin mit Gesichtsschleier in einer Vorlesung kurz vor Weihnachten. Der Dozent wies die Frau zurecht und wandte sich an die Universitätsleitung. Die stellte bereits Ende Januar klar, daß zur offenen Kommunikation auch Mimik und Gestik gehörten.

Das Verbot gilt allerdings nur für Lehrveranstaltungen und Beratungsgespräche. „Auf dem Campus könnten Studierende aber auch eine Burka oder eine Niqab, die nur einen Augenschlitz zuläßt, tragen“, sagte Uni-Sprecher Boris Pawlowski den Kieler Nachrichten.

Bildungsministerin plant Gesetz für Schulen

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) unterstützt das Vorgehen der CAU. Sie kündigte eine entsprechende Gesetzesinitiative für Schulen an. „Ich beabsichtige, im Rahmen einer Schulgesetz-Novelle für eine entsprechende Klarstellung für den schulischen Bereich zu sorgen.“ Bislang sei in dem norddeutschen Bundesland keine Schülerin mit Gesichtsverschleierung im Unterricht erschienen.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte im August 2016 entschieden, daß im Unterricht kein Gesichtsschleier getragen werden darf. Durch die Vollverschleierung könne der Bildungsauftrag, bei dem es auch auf nonverbale Elemente ankomme, nicht erfüllt werden. (ag)

Die jungen Mädchen werden verschleppt, um in Deutschland Kinder zu gebären. SYMBOLBILD: lliance/Scanpix Denmark
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