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Fördergelder im „Kampf gegen Rechts“: Union lehnt Anti-Extremismusklausel ab

Fördergelder im „Kampf gegen Rechts“: Union lehnt Anti-Extremismusklausel ab

Fördergelder im „Kampf gegen Rechts“: Union lehnt Anti-Extremismusklausel ab

Antifa
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Linksextreme Antifa-Gruppen demonstrieren in Frankfurt am Main Foto (Archivbild): picture alliance/ dpa
Fördergelder im „Kampf gegen Rechts“
 

Union lehnt Anti-Extremismusklausel ab

Organisationen und Vereine, die im „Kampf gegen Rechts“ Steuergelder bekommen, müssen sich auch weiterhin nicht zum Grundgesetz bekennen. Ein entsprechender Antrag der AfD im Bundestag stößt einhellig auf Ablehnung. Selbst die CDU, die sich stets für eine solche Anti-Extremismusklausel ausgesprochen hatte, hält diese nun für unnötig.
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BERLIN. Organisationen und Vereine, die im „Kampf gegen Rechts“ Steuergelder bekommen, müssen sich auch weiterhin nicht zum Grundgesetz bekennen. Ein entsprechender Antrag der AfD im Bundestag stößt bei allen anderen Parteien auf Ablehnung. Die AfD hatte in diesem gefordert, daß Initiativen, die sich um Fördergelder zur Bekämpfung des Rechtsextremismus bewerben, künftig eine Demokratieerklärung abgeben sollen.

Eine solche Anti-Extremismusklausel war 2011 von der damaligen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt, 2014 aber auf Druck der SPD wieder abgeschafft worden.

Diese Entscheidung wollte die AfD nun rückgängig machen. Es müsse eine Grundbedingung sein, daß sich Organisationen, die sich gegen Extremismus betätigten, zum Grundgesetz bekennen, argumentierte die Partei. „Wer sich allerdings nicht ausdrücklich zum Grundgesetz bekennen möchte oder sich gegen dieses wendet, sollte im Umkehrschluß nicht in den Genuß von staatlichen Fördermitteln kommen.“

CDU sieht in Unterschrift keine Garantie

Gleichzeitig sollten die Organisationen garantieren, daß sie nicht mit Personen und Gruppierungen zusammenarbeiteten, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft würden oder sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richteten.

Der zuständige Familienausschuß des Bundestags empfahl in seiner Sitzung vergangene Woche jedoch mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und Linkspartei, den Antrag abzulehnen. Die Union führte dabei an, daß man seinerzeit bei der Entscheidung gegen die Demokratieklausel nüchtern abgewogen habe, welche Vor- und Nachteile die Unterschrift unter eine solche Klausel bringe. Keine Unterschrift, selbst wenn sie notariell beglaubigt sei, könne einen Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausschließen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, daß statt dessen nachfolgende Kontrollen sinnvoll seien.

Der CDU-Innenexperte Armin Schuster hatte dies 2017 jedoch noch anders gesehen. Nach den schweren linksextremen Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg forderte er deshalb die Wiedereinführung genau jener Anti-Extremismusklausel. (krk)

Linksextreme Antifa-Gruppen demonstrieren in Frankfurt am Main Foto (Archivbild): picture alliance/ dpa
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