MELDORF. Ein Elternpaar aus Schleswig-Holstein, das sein Kind nicht an einem Schulausflug in eine Moschee teilnehmen ließ, ist rechtskräftig zu einem Bußgeld verurteilt worden. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied am Dienstag, eine Rechtsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Meldorf nicht zuzulassen. Damit ist der Bußgeldbescheid von 50 Euro nun nicht mehr anfechtbar.
Der damals 13 Jahre alte Gymnasiast sollte im Juni 2016 im Rahmen des Erdkundeunterrichts das islamische Gebetshaus im schleswig-holsteinischen Rendsburg besuchen. Der Anwalt der Eltern argumentierte, der Besuch einer Moschee sei Teil des Religionsunterrichts.
Gericht: „Keine Werbung für den Islam“
Die Eltern seien Atheisten und fürchteten um eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes, das ebenfalls keiner Glaubensrichtung angehöre, sagte der Anwalt der Familie, Alexander Heumann, 2017 der JUNGEN FREIHEIT. Die Schulleitung habe die Exkursion aus „reiner Willkür“ durchsetzen wollen, zitieren ihn die Kieler Nachrichten.
Die Richterin am Amtsgericht, Melanie Bukh, ließ diese Gründe nicht gelten. Bei dem Besuch kam es zu „keiner Werbung für den Islam“, hieß es in ihrem damaligen Urteil. Die fragliche Moschee in Rendsburg ist Teil der Milli-Görüs-Bewegung. Der Verfassungsschutz hat ihr eine teilweise extremistische und antisemitische Zielsetzung vorgeworfen. (tb/ag)