HANNOVER. Ein Transsexueller, der sich die Barthaare beim Kosmetiker entfernen läßt, hat Anspruch darauf, daß die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Wie das Sozialgericht Hannover am Montag entschied, haben Transsexuelle Anspruch auf „geschlechtsangleichende Behandlungen zur Minderung ihres psychischen Leidensdrucks“. Die zuständige Richterin folgte damit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
Geklagt hatte laut Gericht eine „1972 als Mann geborene Frau aus Hannover“. In ihrer neuen Rolle als Frau bereitete ihr starker Bartwuchs Schwierigkeiten, da sie sich bereits nachmittags ein zweites Mal rasieren und nachschminken mußte. Eine Haarentfernung beim Hautarzt führte jedoch zu Hautentzündungen.
In der Folge ließ der Transsexuelle sich die Barthaare von einer Kosmetikerin entfernen. Die Krankenkasse weigerte sich jedoch, die Kosten hierfür zu übernehmen und verwies darauf, daß Leistungen einem Arztvorbehalt unterlägen. Dem widersprach nun das Sozialgericht Hannover. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (krk)