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Bundestag: Hammelsprung verweigert: AfD klagt in Karlsruhe

Bundestag: Hammelsprung verweigert: AfD klagt in Karlsruhe

Bundestag: Hammelsprung verweigert: AfD klagt in Karlsruhe

Vosgerau
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Stephan Brandner, Bernd Baumann und Ulrich Vosgerau (v.l.n.r.) kündigen die Verfassungsklage an Foto: picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa
Bundestag
 

Hammelsprung verweigert: AfD klagt in Karlsruhe

Die AfD hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht wegen eines im Juni verweigerten Hammelsprungs im Bundestag gestellt. Die Fraktion sieht die Rechte des Bundestags durch das Vorgehen von Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) verletzt. 
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BERLIN. Die AfD hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht wegen eines im Juni verweigerten Hammelsprungs im Bundestag gestellt. Die Fraktion sieht die Rechte des Bundestags durch das Vorgehen der seinerzeit sitzungsleitenden Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) verletzt.

Mit ihrem Vorgehen will die AfD erreichen, daß drei in der fraglichen Sitzung beschlossene Gesetze nicht vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Gesetzblatt veröffentlicht werden. Denn nach Meinung der Fraktion sind sie nicht verfassungskonform zustande gekommen. Parallel hat die AfD Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier förmlich ersucht, die fraglichen Gesetze nicht zu unterzeichnen. Der Rechtsvertreter der AfD Bundestagsfraktion, Ulrich Vosgerau, sprach in diesem Zusammenhang von „Geistergesetzen“.

Hintergrund ist die Bundestagssitzung am 27. beziehungsweise 28. Juni, die sich bis in die Nacht hingezogen hatte. Im Plenarsaal waren gegen 1.30 Uhr geschätzt ungefähr hundert Abgeordnete. Daraufhin beantragte die AfD-Fraktion, die Beschlußfähigkeit zu prüfen. Laut Geschäftsordnung ist der Bundestag beschlußfähig, „wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist“. Vor Beginn eine Abstimmung können eine Fraktion oder fünf Prozent der anwesenden Abgeordneten die Beschlußfähigkeit anzweifeln beziehungsweise rügen.

Baumann spricht von „schlimmen Vorfall“

Sie muß dann in einer Abstimmung durch Zählen der Stimmen (im Hammelsprung-Verfahren) festgestellt werden. Der Sitzungsvorstand (also das zu dem Zeitpunkt amtierende Präsidium und die beiden Schriftführer) kann jedoch einmütig bejahen, daß der Bundestag beschlußfähig ist. In der besagten Sitzung im Juni tat dies der Sitzungsvorstand unter Vizepräsidentin Roth – trotz der offenkundig weniger als 355 anwesenden Abgeordneten und des Protests der AfD.

Der Bundestag stimmte anschließend mit den Stimmen von Union und SPD für das „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz“ sowie zwei weitere Gesetze. Die AfD kritisierte scharf, daß trotz des offenkundig nicht ausreichend besetzten Plenums ein Gesetz mit solch weitreichenden datenschutzrechtlichen Folgen „durchgepeitscht“ wurde.

„Dies ist ein schlimmer Vorfall“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, am Mittwoch. Das Sitzungspräsidium habe willkürlich entschieden, und die Entscheidung sei abschließend im Ältestenrat von den anderen Fraktionen gegen die AfD sanktioniert worden. Mit diesem Verhalten werde auch offenbar, warum bis heute der AfD der ihr zustehende Posten eines Bundestagsvizepräsidenten verweigert wird.

AfD wirft Roth „Willkürmaßnahme“ vor

Der Justitiar der AfD-Bundestagsfraktion, Stefan Brandner, sprach bei der Vorstellung der Klage am Mittwoch von einem „Abgrund des Parlamentarismus“. Offensichtlich habe Roth mit ihrer „Willkürmaßnahme“ aufgrund der vorgerückten Stunde die Abstimmung partout durchziehen wollen. Brandner betonte, die AfD plädiere schon lange für mehr Sitzungswochen, um solche Nachtsitzungen zu vermeiden.

Das Argument, die Mehrheiten für die fraglichen Gesetze seien bereits vorher in den Ausschüssen klar geworden und es habe sich nur noch um eine formale Abstimmung gehandelt, wies Brandner zurück: „Dann könnten wir uns die Abstimmungen im Plenum ja grundsätzlich schenken und nur noch in den Ausschüssen zusammentreten.“

Für Staatsrechtler Vosgerau steht fest, daß der Sitzungsvorstand „kontrafaktisch“ eine Beschlußfähigkeit festgestellt habe, die offensichtlich nicht bestand. Dies sei ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung. Denn die Möglichkeit, die beschlußfähig einmütig zu bejahen, sei nur dafür da, einen Mißbrauch des Hammelsprungs zu verhindern, wenn der Bundestag offenkundig beschlußfähig ist.

Partei setzt auf Bundespräsidenten

Sollte der Bundespräsident seine Unterschrift unter die Gesetze verweigern und der Bundestag die Abstimmung wiederholen, habe sich ein Hauptverfahren in Karlsruhe erledigt, betonte Vosgerau. Brandner meinte, mit Blick auf die Neutralität des Bundespräsidenten sei er diesbezüglich „sehr zuversichtlich“.

Die AfD sei kein Prozeßhansel. „Aber Gesetze müssen gemäß unserer Verfassung und Geschäftsordnung beschlossen werden“, bekräftigte der AfD Justitiar. (vo)

Stephan Brandner, Bernd Baumann und Ulrich Vosgerau (v.l.n.r.) kündigen die Verfassungsklage an Foto: picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa
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