LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat den sogenannten Haarerlaß der Bundeswehr bestätigt. Demnach dürfen Männer im Gegensatz zu Frauen keine langen Haare tragen, meldet die Nachrichtenagentur AFP.
Geklagt hatte ein Soldat, der sich selbst als Anhänger der Gothic-Subkultur bezeichnet. Er fühlte sich durch die Regelung diskriminiert, da er als Mann keine langen Haare tragen darf. Der Stabsfeldwebel hatte argumentiert, früher seien lange Haare ein besonderes Zeichen von Männlichkeit gewesen, berichtet der MDR.
Der Erlaß sieht vor, daß die Haare der Soldaten kurz geschnitten sein müssen. Sie dürfen bei aufrechter Kopfhaltung den Uniform- und Hemdkragen nicht berühren. Soldatinnen unterliegen geringeren Einschränkungen. Sie können lange Haare als Zopf oder gesteckt tragen. (ag)