BERLIN. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Konstantin Kuhle hat verlangt, daß Opfer von „Hetze“ in sozialen Netzwerken die Klarnamen der Täter erfahren, um gegen sie klagen zu können. Dazu müßten sie einen Auskunftsanspruch gegenüber den Betreibern der Online-Plattformen haben. „Die Bekämpfung von Haß und Hetze im Internet ist nicht allein Sache des Strafrechts. Es ist absurd, daß ein Urheber bei einer Verletzung seines geistigen Eigentums gegen den Verursacher zivilrechtlich vorgehen kann, bei einer Bedrohung von Leib und Leben aber erheblichen Schwierigkeiten ausgesetzt ist“, sagte er der F.A.Z.
Bislang gilt, nur die Schöpfer urheberrechtlich geschützter Inhalte haben einen Anspruch darauf, vom Internetanbieter zu erfahren, wer ihre Werke unerlaubt teilt. Dazu erhalten sie die IP-Adresse, wodurch sich feststellen läßt, wer ihr geistiges Eigentum verbreitet.
Justizministerium sieht keinen Bedarf für Gesetzesänderung
In der Vergangenheit hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, daß der Datenschutz höher stehe als die Möglichkeit eines Opfers, gegen eine Verleumdung vorzugehen. Ein Arzt hatte in dem Fall erfolglos versucht, herauszufinden, wer auf einer Plattform Lügen über ihn verbreitete.
Das Bundesjustizministerium sehe derzeit keinen Bedarf für eine Änderung der bestehenden Gesetze, teilte ein Sprecher mit. „Im Einzelfall“ könne durch eine Regelung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes die Datenweitergebe erfolgen. (ag)