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Hessen: CDU-Chefin will Wahl eines Ortsvorstehers von der NPD rückgängig machen

Hessen: CDU-Chefin will Wahl eines Ortsvorstehers von der NPD rückgängig machen

Hessen: CDU-Chefin will Wahl eines Ortsvorstehers von der NPD rückgängig machen

Stefan Jagsch
Stefan Jagsch
Die Wahl des hessischen NPD-Politikers Stefan Jagsch sorgt derzeit für Unmut bei CDU und SPD Foto: picture alliance/Andreas Arnold/dpa
Hessen
 

CDU-Chefin will Wahl eines Ortsvorstehers von der NPD rückgängig machen

Nach der Wahl eines NPD-Politikers zum Ortsvorsteher im hessischen Altenstadt-Waldsiedlung hat die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer gefordert, die Wahl rückgängig zu machen. Zuvor hatte SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil die Wahl als „unfaßbar“ bezeichnet, die nicht zu rechtfertigen sei.
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BERLIN. Nach der Wahl eines NPD-Politikers zum Ortsvorsteher im hessischen Altenstadt-Waldsiedlung hat die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer gefordert, die Wahl rückgängig zu machen. „Das Ziel ist es, so schnell wie möglich eine Abwahl zu beantragen“, sagte sie im ARD-Sommerinterview. Die Wahl sollte „auf jeden Fall“ rückgängig gemacht werden. Dann müsse parteiintern aufgeklärt werden, wie es dazu kommen konnte.

Der stellvertretende NPD-Landesvorsitzende Stefan Jagsch war vergangene Woche mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP einstimmig gewählt worden. Ein Ortsbeitratsmitglied der Christdemokraten begründete die Entscheidung gegenüber der FAZ damit, daß die Parteizugehörigkeit keine Rolle gespielt habe. Jagsch sei zudem „nie nationalistisch oder sonst wie“ aufgefallen.

Tauber fordert personelle Konsequenzen

Zuvor hatte SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil die Wahl als „unfaßbar“ bezeichnet, die nicht zu rechtfertigen sei. Das Votum müsse „sofort rückgängig gemacht werden“, schrieb er auf Twitter.

Der ehemalige CDU-Generalsekretär Peter Tauber verlangte personelle Konsequenzen in seiner Partei. Wer für einen NPD-Kandidaten stimme, sei „in der CDU und auf einer CDU-Wahlliste untragbar“, teilte er auf Twitter mit.

Nach dem Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz ist eine Abberufung des neu gewählten Ortsvorstehers schwierig. Jagsch müßte sich demnach als „unwürdig“ für das Amt erweisen, seine Pflicht grob verletzten oder seine Tätigkeit nicht ausüben. (ag)

Die Wahl des hessischen NPD-Politikers Stefan Jagsch sorgt derzeit für Unmut bei CDU und SPD Foto: picture alliance/Andreas Arnold/dpa
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