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„Parteischädigendes Verhalten“: Bundesschiedsgericht: AfD schließt Sayn-Wittgenstein aus

„Parteischädigendes Verhalten“: Bundesschiedsgericht: AfD schließt Sayn-Wittgenstein aus

„Parteischädigendes Verhalten“: Bundesschiedsgericht: AfD schließt Sayn-Wittgenstein aus

Doris von Sayn-Wittgenstein
Doris von Sayn-Wittgenstein
Doris von Sayn-Wittgenstein: Verhältnis zum Verein „Gedächtnisstätte“ sorgte für Ausschlußverfahren Foto: picture alliance/Carsten Rehder/dpa
„Parteischädigendes Verhalten“
 

Bundesschiedsgericht: AfD schließt Sayn-Wittgenstein aus

Das AfD-Bundesschiedsgericht hat die Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, aus der Partei ausgeschlossen. Das Bundesschiedsgericht gab dem Antrag des Bundesvorstands statt, die Politikerin wegen „parteischädigenden Verhaltens“ rauszuwerfen. Hintergrund war unter anderem ihr Verhältnis zum Verein „Gedächtnisstätte“.
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BERLIN. Das AfD-Bundesschiedsgericht hat die Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, aus der Partei ausgeschlossen. Wie ein AfD-Sprecher am Mittwoch mitteilte, gab das Bundesschiedsgericht dem Antrag des Bundesvorstands statt, die Politikerin wegen „parteischädigenden Verhaltens“ rauszuwerfen.

Die Führung des Landesverbandes übernehmen demnach bis zu einer Nachwahl die beiden stellvertretenden Landesvorsitzenden Joachim Schneider und Roland Kaden. Der Bundesvorstand hatte im Dezember 2018 ein Parteiausschlußverfahren eingeleitet. Hintergrund war das Verhältnis Sayn-Wittgensteins zum Verein „Gedächtnisstätte“. Darüber hinaus hatte es Vorwürfe gegeben, Sayn-Wittgenstein habe sich in Bezug auf die Opferzahlen des Nationalsozialismus strafrechtlich relevant geäußert.

Der Thüringer Verfassungsschutz wirft diesem vor, „unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs“ rechtsextremes und geschichtsrevisionistisches Gedankengut zu verbreiten. Es besteht ein Unvereinbarkeitsbeschluß zwischen der Mitgliedschaft in der AfD und der im Verein „Gedächtnisstätte“. In erster Instanz hatte das AfD-Landesschiedsgericht die Vorwürfe gegen die Politikerin verworfen.

Nobis: „Gute und richtige Entscheidung“

Ende Juni war Sayn-Wittgenstein erneut zur schleswig-holsteinischen AfD-Vorsitzenden gewählt worden. Der Bundesvorstand nannte die Wahl als „falsches politisches Signal“.

Der Fraktionsvorsitzende im Kieler Landtag, Jörg Nobis, wertete den Ausschluß als „gute und richtige Entscheidung“. Die AfD habe damit deutlich gemacht, daß sie „nach wie vor willens und in der Lage ist, ein parteischädigendes Verhalten, wie es die jetzt ausgeschlossene Landesvorsitzende der AfD Schleswig-Holstein an den Tag gelegt hat, konsequent zu ahnden“.

Der Rauswurf sende zudem ein „wichtiges Signal“ an die Mitglieder: „Für die Mitglieder der AfD gibt es eine rote Linie, deren Überschreitung stets zum Ende der Mitgliedschaft führt – unabhängig davon, welche Funktion oder welches Amt ein Mitglied in der Partei gerade innehat.“

Sayn-Wittgenstein: „Ich werde deshalb mein Wahlamt weiterhin ausüben“

Sayn-Wittgenstein kritisierte das Urteil scharf. „Das Urteil ist ohne mündliche Verhandlung ergangen; damit liegt ein willkürlicher und eklatanter Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze vor.“ Es enthalte keine Begründung und sei rechtswidrig. „Davon unabhängig wagt es ein Parteigericht, sich über die Entscheidung eines Parteitages, dem höchsten Gremium in unserer Partei, nämlich Sie, die Mitglieder, hinwegzusetzen!“

Sie werde ihr Amt als Parteivorsitzende weiter ausüben, teilte sie mit. „Mein Ausschluß durch des Bundesschiedsgericht geschieht auf Betreiben dieses Bundesvorstandes als Teil eines geplanten Umbaues der AfD an dessen Ende eine ganz andere Partei als jene, in die wir einmal eingetreten sind und der wir unsere Energie geschenkt haben, stehen soll.“ Beginn dieser Entwicklung sei die Gründung der innerparteilichen Interessengemeinschaft „Alternative Mitte“ gewesen. (ls)

Doris von Sayn-Wittgenstein: Verhältnis zum Verein „Gedächtnisstätte“ sorgte für Ausschlußverfahren Foto: picture alliance/Carsten Rehder/dpa
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