BERLIN. Die Bundesregierung hat eine Masern-Impfpflicht für Kinder beschlossen. Laut der Kabinettsentscheidung vom Mittwoch müssen Heranwachsende demnach vor dem Besuch einer Kita oder Schule eine entsprechende Impfung nachweisen.
Auch für das dortige Personal sowie Personen in Gesundheitseinrichtungen und Bewohner von Asylbewerberunterkünften gilt die Richtlinie. In Kraft treten soll das Gesetz im März 2020.
Übergangsfrist bis 2021
Für Kinder, die bereits eine Kita oder Schule besuchen, ist eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2021 vorgesehen. Danach droht Schulausschluß beziehungsweise der Rauswurf aus dem Kindergarten. Zudem sind Bußgelder von bis zu 2.500 Euro vorgesehen.
Ausgenommen vom Impfzwang sind lediglich Personen, die vor 1970 geboren wurden, oder die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen. „Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn zur Begründung des Entwurfs.
Über diesen muß nun noch der Bundestag abstimmen. Derzeit existiert eine Masern-Impfpflicht in zehn europäischen Ländern, darunter in Frankreich, Italien und Polen. (tb)