BONN. Das Bundesamt für Justiz hat gegen Facebook einen Bußgeldbescheid in Höhe von zwei Millionen Euro verhängt. Anlaß ist der Vorwurf, das Unternehmen habe nur unvollständig über eingegangene Beschwerden über sogenannte Haßsprache und Falschmeldungen informiert. „Die veröffentlichten Angaben ergeben kein schlüssiges, transparentes Bild der Organisation und der Prozeßabläufe beim Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte“, teilte die Behörde laut Nachrichtenagentur AFP mit.
Grundlage für den noch nicht rechtskräftigen Bußgeldbescheid ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es verpflichtet Betreiber sozialer Medien seit 2018 dazu, „Haßsprache“ und Falschmeldungen zu löschen. In diesem Zusammenhang sollen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden vorlegen.
Facebook soll in seinem ersten Transparenzbericht aus dem Vorjahr zudem ein „verzerrtes Bild“ vom Außmaß rechtswidriger Beiträge gezeichnet haben. Grund für den Vorwurf seien stark abweichende Meldungen im Vergleich zu Twitter und YouTube.
Geldbußen bis zu 50 Millionen Euro drohen
Demnach hätten Nutzer im ersten Halbjahr 2018 knapp 215.000 Beiträge auf YouTube gemeldet, von denen 58.000 gelöscht worden seien. Von den rund 265.000 monierten Beitragen auf Twitter habe das Unternehmen knapp 29.000 gelöscht. Im gleichen Zeitraum habe Facebook laut eigenem Transparenzbericht 886 Meldungen erhalten, die sich auf 1.704 Einträge bezögen. Davon seien 362 gelöscht worden.
Das Bundesamt für Justiz wirft Facebook vor, „nur einen Bruchteil der Beschwerden“ überhaupt aufzulisten. Außerdem sei die Meldefunktion nur schwer zu finden.
Das NetzDG verpflichtet soziale Netzwerke unter anderem zur Löschung von „offensichtlich rechtswidrigen Inhalten“ innerhalb von 24 Stunden. Zudem müssen die Betreiber eine Infrastruktur aufbauen, die Beschwerden über Einträge verarbeitet. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro.
Das Bundesamt für Justiz ist eine Bundesoberbehörde, die seit 2007 Aufgaben des internationalen Rechtsverkehrs wahrnimmt. Es untersteht dem Bundesjustizministerium. (ag)