BERLIN. Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Komikers Jan Böhmermann gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen. Böhmermann wollte Merkel damit untersagen, ihre Kritik an seinem Anti-Erdogan-Gedicht zu wiederholen.
Merkel hatte über ihren Sprecher Steffen Seibert das Schmähgedicht als „bewußt verletzend“ bezeichnet. Das Kanzleramt hatte aber zwischenzeitlich angekündigt, diese Worte nicht zu wiederholen. Das Gericht wies die Klage somit auch wegen der nicht mehr gegebenen Wiederholungsgefahr ab.
Strafverfahren eingestellt
Böhmermann hatte die Verse in seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ am 31. März 2016 vorgetragen. Darin nannte er Erdogan einen „Ziegenficker“, der Minderheiten unterdrücke und Kinderpornos schaue. Erdogans Kopf sei „so leer wie seine Eier“; er sei „schwul, pervers, verlaust, zoophil und der Star auf jeder Gangbangfeier“.
Im Mai 2016 hatte das Landgericht Hamburg Teile von Böhmermanns Gedicht für unzulässig erklärt. Im Oktober desselben Jahres stellte die Staatsanwaltschaft Mainz ein Verfahren gegen ihn wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatschefs ein. (tb)