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Überstellfrist endet am 14. September: Abschiebung gewaltsam verhindert: Familie weiterhin in Deutschland

Überstellfrist endet am 14. September: Abschiebung gewaltsam verhindert: Familie weiterhin in Deutschland

Überstellfrist endet am 14. September: Abschiebung gewaltsam verhindert: Familie weiterhin in Deutschland

Abschiebung (Archivbild)
Abschiebung (Archivbild)
Abschiebung (Archivbild): Mann und Frau wehrten sich erfolgreich Foto: dpa
Überstellfrist endet am 14. September
 

Abschiebung gewaltsam verhindert: Familie weiterhin in Deutschland

Nach der gescheiterten Abschiebung einer syrischen Familie im westfälischen Halle befinden sich die Einwanderer weiterhin in Deutschland. Die Familie sollte vergangene Woche abgeschoben werden, hatte sich aber gewehrt und damit die Rückführung nach Spanien verhindert. Die Überstellfrist endet in wenigen Tagen.
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HALLE/WESTF. Nach der gescheiterten Abschiebung einer syrischen Familie im westfälischen Halle befinden sich die Einwanderer weiterhin in Deutschland. „Die Familie ist noch im Bundesgebiet“, sagte ein Sprecher des Kreis Gütersloh am Dienstag auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT. Eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Verlängerung einer sogenannten Überstellfrist stehe noch aus.

Die Flüchtlingsbehörde muß sich spätestens bis zum 14. September entscheiden. Dann endet die Frist für eine Abschiebung nach Spanien, wo die Syrer das erste Mal in der Europäischen Union Asyl beantragt hatten. Gemäß Dublin-Abkommen muß das Land den Antrag eines Asylbewerbers bearbeiten, indem der Betroffene das erste Mal das Gebiet eines EU-Staates betreten hat. Andere Mitgliedsstaaten müssen die Einwanderer binnen sechs Monaten dorthin abschieben oder den Asylantrag in ihrem Land bearbeiten.

Mann leistet Widerstand, Frau zieht Messer

Die syrische Familie sollte am frühen Montag morgen vergangene Woche nach Spanien geflogen werden. Doch die Abschiebung scheiterte am Widerstand der Asylsuchenden. Zunächst wehrte sich der Mann derartig, daß ihm Handfesseln angelegt werden mußten, teilte der Kreis mit. Anschließend behauptete die Frau, sie müsse noch Säuglingsnahrung holen, zog stattdessen aber ein Messer aus einer Schublade.

Damit schnitt sie sich selbst in die Hand und den Bauch. Beim Versuch, ihr die Waffe zu entreißen, verletzte sich ein Kreismitarbeiter. Die Frau wurde in eine psychiatrische Klinik gebracht. Die Ausländerbehörde hatte der Familie dem Westfalen-Blatt zufolge zuvor in einem Gespräch nahegelegt, freiwillig auszureisen. Doch sie habe deutlich gemacht, nicht nach Spanien zurückkehren zu wollen. (ls)

Abschiebung (Archivbild): Mann und Frau wehrten sich erfolgreich Foto: dpa
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