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Einwanderung: Wenn illegal egal wird

Einwanderung: Wenn illegal egal wird

Einwanderung: Wenn illegal egal wird

Bundespolizei greift Illegale auf (2014)
Bundespolizei greift Illegale auf (2014)
Bundespolizei kontrolliert in einem Zug Asylsuchende (Archivbild 2014) Foto: picture alliance / dpa | Nicolas Armer
Einwanderung
 

Wenn illegal egal wird

Laut dem Oberlandesgericht Koblenz wird der Straftatbestand der illegalen Einreise nach Deutschland de facto nicht mehr verfolgt. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik sei seit Herbst 2015 außer Kraft gesetzt, heißt es in einem Urteil aus dem vergangenen Jahr. Die Bundesregierung scheint sich an der Auffassung allerdings nicht groß zu stören, wie eine Anfrage der AfD-Fraktion zeigt.
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Anfang des Jahres sorgte ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz in den sozialen Netzwerken für Furore. Es ging um einen Vormundschaftsstreit für einen jungen Mann aus Afrika. Das Jugendamt der Stadt Koblenz hatte beantragt, die Vormundschaft für den nach eigenen Angaben 18 Jahre alten Gambier zu übernehmen und argumentierte, der Asylsuchende sei nach dem geltenden Recht in seinem Heimatland erst mit 21 Jahren volljährig.

Das zuständige Familiengericht lehnte dies mit der Begründung ab, nach deutschem Recht sei der Afrikaner bereits volljährig, eine Vormundschaft sei deshalb nicht notwendig. Die Angelegenheit landete vorm Oberlandesgericht Koblenz, das sich der Auffassung des Familiengerichts anschloß. Es „besteht bei einem über 18 Jahre alten unbegleiteten Asylsuchenden ohne Aussicht auf Asyl kein Fürsorgebedürfnis für die Einrichtung einer Vormundschaft“, urteilten die Richter Mitte Februar 2017.

So weit die Vorgeschichte. Doch ein knappes Jahr später kochte der Fall nochmals hoch, denn irgendwer (wer genau, läßt sich nicht mehr mit Sicherheit feststellen) war in den sozialen Netzwerken auf die vorletzte Fußnote in der Begründung aufmerksam geworden. Dort wurde die illegale Einreise des Gambiers vom November 2016 erörtert, denn eigentlich hatte er damit eine Straftat begangen.

Urteil: Illegale Einreise wird de facto nicht verfolgt

Die Richter urteilen jedoch, daß dies keine Konsequenzen habe. Als Begründung führten sie in Fußnote 59 aus, der Betroffene habe sich zwar durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach dem Aufenthaltsgesetz strafbar gemacht. „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

Deutlicher hätte eine richterliche Kritik an der Asylpolitik der Bundesregierung kaum ausfallen können. Die AfD nahm das Urteil daher zum Anlaß, die Regierung zu fragen, ob sie die Ansicht der Richter teile. Die Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion fiel denkbar knapp aus. „Nein“, schrieb die zuständige Staatssekretärin im Bundesinnenministerium. Nach dem Aufenthaltsgesetz sowie der Genfer Flüchtlingskonvention dürften gegen Flüchtlinge keine Strafen wegen unerlaubter Einreise verhängt werden.

Was aber, wenn es sich, wie im konkreten Fall des Gambiers, gar nicht um einen Flüchtling handelt? Dann, so die Staatssekretärin, sei es die Aufgabe der Justizbehörden der Länder, mögliche Verfahren zu prüfen. Die Strafverfolgung sei Ländersache, zu dieser äußere sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.

AfD: Regierung schiebt Verantwortung auf Länder ab

Die Regierung scheint sich aber auch nicht groß dafür zu interessieren, ob die Länder ihrer Pflicht bei der Strafverfolgung illegaler Einwanderer auch nachkommen. Auf die Frage der AfD, wie viele Verfahren seit 2013 wegen illegaler Einreise nach Deutschland eingeleitet und abgeschlossen worden seien, hieß es seitens des Innenministeriums nur, darüber gebe es keine gesonderten Erhebungen. Eine Beantwortung sei daher nicht möglich.

Der AfD-Abgeordnete René Springer, der die Kleine Anfrage initiiert hat, sieht in der Antwort der Bundesregierung eine „politische Bankrotterklärung“. Der JUNGEN FREIHEIT sagte er: „Die Bundesregierung versucht sich bei der strafrechtlichen Verfolgung illegaler Einreisen nach Deutschland auf peinliche Art und Weise aus der Verantwortung zu stehlen.“ Merkel habe selbstherrlich die Grenzen geöffnet und damit dem Mißbrauch des deutschen Aufenthaltsrechts Tür und Tor geöffnet. „Die Verantwortung für die Folgen ihrer unverantwortlichen Politik schiebt sie nun auf die Länder ab.“

Bundespolizei kontrolliert in einem Zug Asylsuchende (Archivbild 2014) Foto: picture alliance / dpa | Nicolas Armer
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