LUXEMBURG. Die Anleihenkäufe in Billionenhöhe der Europäischen Zentralbank (EZB) sind rechtmäßig. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag fest. Laut Gerichtsurteil verstößt die EZB somit nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gerichtshof um eine rechtliche Bewertung eines Teilprogramms zum Kauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors gebeten, das im März 2015 gestartet war. Dabei waren Monat für Monat Staatsanleihen in zweistelliger Milliardenhöhe gekauft worden.
Ehemalige AfD-Führung klagt gegen EZB
Dagegen hatten unter anderem die ehemaligen AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel geklagt. Sie kritisierten, die EZB werde durch das Kaufprogramm zum größten Gläubiger der Euro-Staaten. Auf diese Weise finanziere die Zentralbank die Staatsverschuldung.
Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hatte ebenfalls gegen die Staatsanleihenkäufe geklagt. Gemeinsam mit seinem Prozeßvertreter, dem Staatsrechtler Dietrich Murswiek, kritisierte er die Entscheidung des EuGH. „Das Staatsanleihenankaufprogramm verstößt auch deshalb gegen das Grundgesetz, weil es zu einer Vergemeinschaftung der Haftung für Staatsanleihen führt, ohne dass der Bundestag dem zugestimmt hätte.“ Das Bundesverfassungsgericht werde jetzt ohne Vorgabe des Luxemburger Gerichts entscheiden müssen, ob die immensen Haushaltsrisiken, die das Anleihenankaufprogramm für den Bundeshaushalt mit sich bringe, mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Die EZB hatte 2015 begonnen, Kaufprogramme für Wertpapiere aufzulegen. Sie haben das Ziel, Zinsen zu drücken und Geld leichter verfügbar zu machen. (ag)