BERLIN. Über 60 Prozent der Klagen gegen Ablehnungsbescheide von Syrern und Afghanen waren 2017 erfolgreich. Insgesamt bearbeiteten die Verwaltungsgerichte im vergangenen Jahr 146.000 Klagen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Ende 2017 lagen 372.000 Verfahren bei den lokalen Gerichten. 328.000 Anträge sind im vergangenen Jahr gestellt worden, die restlichen stammen noch aus der Zeit davor.
Fast jeder Ablehnungsbescheid wurde 2017 vor Gericht nachverhandelt. 91 Prozent aller abgelehnten Asylbewerber zogen gegen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vor Gericht. Unter allen Asylbewerbern lag die Erfolgsquote deutschlandweit bei knapp unter 40 Prozent.
Unterschiede bei der Schutzquote je nach Bundesland
Bei der bereinigten Schutzquote der Bamf-Entscheidungen zeigten sich Unterschiede zwischen den Bundesländern. So lag die Schutzquote für Afghanen in Bayern bei 38 Prozent, während deutschlandweit 47 Prozent der Anträge anerkannt wurden. Die Länder können keinen Einfluß auf die Entscheidungen der Bundesbehörde nehmen. (mp)