WIESBADEN. Der geständige Täter im Mordfall Susanna, Ali Bashar, ist vermutlich älter als angegeben. Dies ergebe sich aus einer mündlichen Auskunft des irakischen Generalkonsulats in Frankfurt, teilten die Staatsanwaltschaft Wiesbaden und das Polizeipräsidium Westhessen am Dienstag mit. Demnach handelt es sich bei dem Beschuldigten um einen 21jährigen, der im März 1997 geboren wurde. Dies deckt sich mit den Ausreisepapieren des Irakers, von denen Auszüge der JUNGEN FREIHEIT in Kopie vorliegen.
Sollten die Angaben des Generalkonsulats zutreffen, könnte das erhebliche Auswirkungen für ihn haben. Denn der Verdächtige müßte dann nicht zwingend nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, da er zum Tatzeitpunkt bereits 21 Jahre alte gewesen ist.
Der abgelehnte Asylbewerber hatte am Sonntag die Ermordung von Susanna F. in Mainz gestanden. Die Vergewaltigungsvorwürfe bestritt er jedoch. Er habe die 14jährige nach einem Streit ermordet, weil er fürchtete, sie würde die Polizei informieren.
Ausreise dank Laissez-Passer-Papiere
Bashar war nach seiner Flucht in den Nordirak von dortigen Sicherheitskräften verhaftet und am Sonnabend nach Deutschland ausgeliefert worden. Der Iraker war im Sommer 2015 mit seiner Familie nach Deutschland eingereist. Sein Asylantrag wurde im Dezember 2016 abgelehnt. Dagegen hatte er geklagt. Das Verfahren läuft noch. Bereits in der Vergangenheit war Ali B. wiederholt auffällig geworden, unter anderem mit Raub und Körperverletzungsdelikten. Auch attackierte er eine Polizistin und wurde deswegen in Gewahrsam genommen. Außerdem bestand gegen ihn noch der Vergewaltigungsvorwurf eines elfjährigen Flüchtlingsmädchens in einer Asylbewerberunterkunft.
Ausreisen konnten Bashar und seine Familie dank sogenannter Laissez-Passer-Papiere, die ihnen vom irakischen Konsulat in Frankfurt am Main ausgestellt worden waren. Auf diesen waren sein vollständiger Name sowie sein Geburtsdatum vom 11. März 1997 angegeben. Doch da der Iraker bei seiner Ausreise von Düsseldorf über Istanbul nach Erbil am 2. Juni noch nicht zur Fahndung ausgeschrieben war, konnte er die Kontrolle der Bundespolizei am Flughafen problemlos passieren.
Zwar waren auf den Flugtickets andere Namen angegebenen als auf den vorgelegten Laissez-Passer-Papiere sowie den Aufenthaltsgenehmigungen für Deutschland der Familie, das wurde beim Boarding jedoch nicht kontrolliert. Anders als zuerst behauptet, waren die Laissez-Passer-Papiere jedoch nicht nur auf Arabisch, sondern auch auf Englisch ausgestellt.
Münzenmaier fordert Untersuchungsausschuß
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier hatte am Montag vom irakischen Botschafter in Deutschland, Dhia Hadi Mahmoud Al-Dabbass, eine Kopie von ihnen erhalten. Laut Münzenmaier habe sich der irakische Botschafter am Montag verwundert darüber gezeigt, daß der Mann überhaupt mit solchen Papieren in die Türkei hätte reisen können, da sie eigentlich nur für die direkte Einreise in den Irak vorgesehen seien.
Für Münzenmaier ist der Fall ein weiterer Beweis für die Notwendigkeit eines Untersuchungsausschusses zur Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und deren Folgen. „Nach unzähligen Verfehlungen im Bamf zeigen sich auch hier Ermittlungspannen und Ungereimtheiten. Ein Untersuchungsausschuß zur Einwanderungspolitik ist nötiger denn je“, sagte der AfD-Bundestagsabgeordnete der JF. (ls/krk)