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Vorwurf der Wahlfälschung: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen „VoteBuddy“ ein

Vorwurf der Wahlfälschung: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen „VoteBuddy“ ein

Vorwurf der Wahlfälschung: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen „VoteBuddy“ ein

Wahlurne bei der Bundestagswahl
Wahlurne bei der Bundestagswahl
Bundestagswahl: Kollektiv wollte auf angeblich diskriminierendes Wahlrecht aufmerksam machen Foto: dpa
Vorwurf der Wahlfälschung
 

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen „VoteBuddy“ ein

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren wegen Wahlfälschung gegen das „Peng! Collective“ eingestellt. Die Gruppe hatte vor der Bundestagswahl im vergangenen September mit der Satire-Aktion „VoteBuddy“ dafür geworben, nicht-wahlberechtigte Ausländer mit nicht wahlwilligen Deutschen zusammenzubringen. Letztere sollten dann ihre Briefwahlstimmen den Nicht-Wahlberechtigten überlassen.
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BERLIN. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren wegen Wahlfälschung gegen das „Peng! Collective“ eingestellt. Die Gruppe hatte vor der Bundestagswahl im vergangenen September mit der Satire-Aktion „VoteBuddy“ dafür geworben, nicht-wahlberechtigte Ausländer mit nicht wahlwilligen Deutschen zusammenzubringen. Letztere sollten dann ihre Briefwahlstimmen den Nicht-Wahlberechtigten überlassen.

Dazu erstellte das „Peng! Collective“ die Webseite eines angeblichen Berliner Startups und warb damit, es hätten sich bereits 500 Personen an der Aktion beteiligt hätten. Die Seite sollte durch Spenden und Einnahmen eines dazugehörigen Online-Shops finanziert werden. Doch beide Funktionen waren nie aktiviert worden.

Der Tatbestand der Wahlfälschung sei nicht erfüllt, begründete die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens. Denn dieser setze voraus, „daß jemand unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt“.

Keine konkretisierte Tat

Auch habe es sich bei der Satire-Aktion nicht um versuchte Wahlfälschung gehandelt, „da nicht festgestellt werden kann, daß die Betreiber zu irgendeiner Zeit einen Tatentschluß zur Vermittlung von Personen aufgewiesen haben“. Ebenso treffe der Vorwurf der Anstiftung zur Wahlfälschung nicht zu, da dies „die Ausrichtung auf eine bestimmte, im Wesentlichen konkretisierte Tat“ voraussetze.

„VoteBuddy“ hatte vor allem in sozialen Netzwerken für Empörung gesorgt. Schließlich outeten sich die Initiatoren rund um die Gruppe einige Tage nach Veröffentlichung der Seite. Ihnen sei es darum gegangen, auf die „diskriminierende Praxis in unserem Wahlsystems“ aufmerksam zu machen.

In Deutschland lebten etwa zehn Millionen Erwachsene, die von Bundestagswahlen ausgeschlossen seien. „Wie repräsentativ ist eine Demokratie, die mehr als zehn Prozent der Bevölkerung vom Wahlrecht ausschließt?“ sagte die Sprecherin des Kollektivs, Sara Conti. (ls)

Bundestagswahl: Kollektiv wollte auf angeblich diskriminierendes Wahlrecht aufmerksam machen Foto: dpa
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