BRÜSSEL. Die EU-Staaten haben sich am Donnerstag auf eine Sperrklausel für die Europawahl in Deutschland geeinigt. Sie folgten damit einer Initiative von CDU/CSU und SPD.
Die Änderung, die frühestens bei der Europawahl 2024 wirksam werden könnte, solle verhindern, daß deutsche Parteien mit einem niedrigen einstelligen Ergebnis in das Parlament einziehen können. Derzeit besitzen entsprechende Gruppierungen im Brüsseler Parlament sieben von 96 deutschen Plätzen. Die Bundesregierung erläuterte, sie sehe in der Präsenz der Kleinstparteien eine Gefahr für die Handlungsfähigkeit des EU-Parlaments.
Ursprünglich hätte die Entscheidung zugunsten einer neuen Sperrklausel bereits vor Monaten fallen sollen. So hätte die Regelung schon vor der kommenden Europawahl am 26. Mai 2019 in Kraft treten können. Denn die Leitlinien der sogenannten Venedig-Kommission des Europarates sehen vor, daß in den zwölf Monaten vor einer Wahl keine grundlegende Wahlrechtsänderung vorgenommen werden sollte.
Bisherige Prozent-Hürden verfassungswidrig
Ursprünglich hatte bei der Wahl des EU-Parlaments in Deutschland eine Fünf-Prozent-Hürde gegolten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese 2011 jedoch für verfassungswidrig. Der Bundestag beschloß daraufhin 2013 die Einführung einer Drei-Prozent-Sperrklausel. Doch auch diese wurde ein Jahr später vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, da sie nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen die Grundsätze der Chancengleichheit der politischen Parteien und der Wahlrechtsgleichheit verstieß.
Geklagt hatten mehrere kleine Parteien, darunter die ÖDP, die Freien Wähler und die NPD. Prozeßbevollmächtigter für die Freien Wähler und die ÖDP war damals der Staatsrechtler Hans-Herbert von Arnim. (ag)