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Tunesien: Sami A.: Bundesregierung fordert Garantie für Folterverbot

Tunesien: Sami A.: Bundesregierung fordert Garantie für Folterverbot

Tunesien: Sami A.: Bundesregierung fordert Garantie für Folterverbot

Heiko Maas (SPD)
Heiko Maas (SPD)
Außenminister Heiko Maas (SPD): Wird im Fall Sami A. aktiv Foto: picture alliance/Michael Kappeler/dpa
Tunesien
 

Sami A.: Bundesregierung fordert Garantie für Folterverbot

Das Auswärtige Amt hat sich erneut in den Fall des rechtswidrig abgeschobenen Gefährders Sami A. eingeschaltet. Die Bundesregierung bemüht sich aktuell um eine diplomatische Zusicherung Tunesiens, den Islamisten nicht zu foltern.
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BERLIN. Das Auswärtige Amt hat sich erneut in den Fall des rechtswidrig abgeschobenen Gefährders Sami A. eingeschaltet. Die Bundesregierung bemühe sich aktuell um eine diplomatische Zusicherung Tunesiens, den Islamisten nicht zu foltern, berichtete die Rheinische Post unter Berufung auf die Behörde.

Das Ministerium sei nach den Gerichtsurteilen erneut mit den tunesischen in Kontakt getreten, „um gemeinsam eine möglichst rasche Lösung zu finden“. Auf Bitten des nordrhein-westfälischen Integrationsministeriums seien zudem verschiedene Verbalnoten an die tunesische Regierung übermittelt worden, hieß es. Dabei sei es auch um Fragen der Rückführung von Sami A. und um dessen Behandlung in seinem Heimatland gegangen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am vergangenen Mittwoch entschieden, daß die Abschiebung des Mannes am 13. Juli rechtswidrig war. Der mutmaßliche Ex-Leibwächter von al-Qaida-Chef Osama bin Laden müsse deshalb nach Deutschland zurückgeholt werden, beschloß das Gericht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte zuvor das Abschiebeverbot damit begründet, daß Sami A. in Tunesien Folter drohen könnte.

Kritik und Lob für Urteil

Nach der Abschiebung des Gefährders war eine politische Debatte über die Gewaltenteilung in Deutschland sowie das Verhältnis zwischen Politik und Justiz entbrannt. FDP-Obmann Bijan Djir-Sarai hatte zuletzt in der Bild-Zeitung gefordert, Außenminister Heiko Maas (SPD) solle im Auswärtigen Ausschuß des Bundestags erklären, warum er bislang keine Zusicherung Tunesiens eingefordert habe, daß Sami A. keine Folter drohe.

Laut Kölner Stadt-Anzeiger hatte das Bochumer Ausländeramt vor einer Woche eine Wiedereinreisesperre für den Islamisten verhängt. Damit dürfe der nach Tunesien abgeschobene Islamist nicht mehr in den Schengen-Raum einreisen. Sami A. befindet sich derzeit auf freiem Fuß, darf Tunesien aber nicht verlassen. (ls)

Außenminister Heiko Maas (SPD): Wird im Fall Sami A. aktiv Foto: picture alliance/Michael Kappeler/dpa
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