ZWICKAU. Ein Richter am Zwickauer Landgericht hat den von ihm gewährten Ausländerbonus für einen Intensivtäter verteidigt. Die „erhöhte Haftempfindlichkeit“, die er dem 28jährigen Abdel S. bescheinigt hatte, begründete Richter Rupert Geußer gegenüber der Bild-Zeitung mit mangelnden Deutschkenntnissen des Verurteilten.
Der 28 Jahre alte Abdel S. war in erster Instanz vom Zwickauer Amtsgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er seinem Opfer Jihad A. eine tiefe Fleischwunde im Gesicht zugefügt hatte. Geußer reduzierte unter anderem wegen der „erhöhten Haftempfindlichkeit“ die Strafe auf zwei Jahre und sechs Monate. Neben der angeblich „erhöhten Haftempfindlichkeit“ rechnete ihm das Gericht auch sein Geständnis strafmildernd an.
Bereits zuvor war der in Plauen lebende Mann immer wieder polizeiauffällig geworden. In den sieben Monaten zuvor hatte er sechs Straftaten begangen. Juristische Kommentare zum fraglichen Paragraphen 46 Strafgesetzbuch sehen in Verständigungsproblemen aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse einen möglichen Anlaß für eine besondere Haftempfindlichkeit. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Alexander Hofmann läßt diese Begründung hingegen nicht gelten: „Wer ohne Deutschkenntnisse Straftaten begehen kann, der kann auch ohne Deutschkenntnisse im Gefängnis einsitzen.“ (tb)