BERLIN. Im neuen Bundestag haben mindestens 41 Abgeordnete eine bezahlte Nebentätigkeit. Des Weiteren gehen 220 der 709 Parlamentarier einer unentgeltlichen Beschäftigung nach, teilte das Portal „Abgeordnetenwatch“ am Donnerstag mit. 27 der 41 Politiker verfügten über ein zusätzlich zu ihren Diäten ein monatliches Einkommen.
An der Spitze steht demnach Hans Michelbach (CSU), der als Inhaber und persönlich haftender Gesellschafter der Mibeg Unternehmensgruppe einen jährlichen Gewinn der Verdienststufe 10 angab, was Brutto-Einkünften von mehr als 250.000 Euro im Jahr entspricht. Die Mibeg beschäftigt sich mit Unternehmens- und Wirtschaftsberatung sowie Bildung.
Zweitjob mit 15.000 Euro Monatsgehalt für AfD-Politiker
Dahinter folgt der AfD-Abgeordnete Uwe Kamann. Er hat eigenen Angaben zufolge als Geschäftsführer der Aachener so:cas GmbH ein zusätzliches Bruttoeinkommen von 15.000 bis 30.000 Euro pro Monat. Die Firma verwaltet laut Handelsregister Unternehmensbeteiligungen und berät Betriebe.
Der FDP-Politiker Hagen Reinhold ergänzt sein Bundestagssalär mit seiner Tätigkeit als Geschäftsführer einer Baugesellschaft um monatlich 7.000 bis 15.000 Euro. Dahinter folgt der Sozialdemokrat Martin Burkert, der nebenher als geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Eisenbahngewerkschaft EVG arbeitet. Burkert ist außerdem stellvertretender Aufsichtsratschef der DEVK Vermögensvorsorge- und Beteiligungs-AG und gibt Nebeneinkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro pro Monat an.
Die Top 5 der durch Nebeneinkünfte meistverdienenden Abgeordneten komplettiert sein Parteifreund Dietmar Nietan, der als Schatzmeister seiner Partei jährlich 28.000 bis 60.000 Euro verdient.
Abgeordneten müssen höhere Nebeneinkünfte angeben
Bundestagsabgeordnete sind verpflichtet, Einkünfte von mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr beim Bundestagspräsidenten anzuzeigen. Ihre einzelnen Einkünfte müssen sie jedoch nicht in exakter Höhe, sondern anhand einer Zehn-Stufen-Skala angeben. Stufe 1 entspricht Einkünften von mehr als 1.000 Euro bis 3.500 Euro, Stufe 10 von mehr als 250.000 Euro.
„Abgeordnetenwatch“ kritisiert die Nebentätigkeiten von Parlamentariern: „Wer einen Zweitjob ausübt, muß dafür eine entsprechende Arbeitsleistung und einen Zeitaufwand erbringen – beides kann nicht für das Abgeordnetenmandat aufgebracht werden.“ Es sei daher auch unerheblich, ob ein Politiker seine Zusatzverdienste spende. (ls)