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Spätkauf-Prozeß: Mord an Duc T.: Verwaltung weist Fehler bei Abschiebung zurück

Spätkauf-Prozeß: Mord an Duc T.: Verwaltung weist Fehler bei Abschiebung zurück

Spätkauf-Prozeß: Mord an Duc T.: Verwaltung weist Fehler bei Abschiebung zurück

Polizei Berlin
Polizei Berlin
Polizei ermittelte in der Bundesallee (Archivbild) Foto: dpa
Spätkauf-Prozeß
 

Mord an Duc T.: Verwaltung weist Fehler bei Abschiebung zurück

Die Berliner Justizverwaltung hat die Verantwortung dafür zurückgewiesen, daß der Hauptverdächtige im Mordfall Duc T. nicht abgeschoben wurde. Bei dem Flüchtigen handelt es sich um den Intensivtäter Mahmut A. Er soll im vergangenen November den vietnamesischen Studenten Duc T. erstochen haben, der seiner Mutter helfen wollte, die gerade in ihrem Laden überfallen wurde.
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BERLIN. Die Berliner Justizverwaltung hat die Verantwortung dafür zurückgewiesen, daß der Hauptverdächtige im Mordfall Duc T. nicht abgeschoben wurde. „Der Fehler liegt nicht bei uns“, zitierte die Berliner Morgenpost einen nicht näher genannten Beamten.

Bei dem Flüchtigen handelt es sich um den Intensivtäter Mahmut A. Er soll im vergangenen November den vietnamesischen Studenten Duc T. erstochen haben. Der 21jährige wollte seiner Mutter helfen, die gerade in ihrem Laden überfallen wurde. Die Frau erlitt während der Tat einen Schlaganfall und muß seitdem künstlich ernährt werden.

Verdächtiger zum Tatzeitpunkt ausreisepflichtig

Zum Tatzeitpunkt war Mahmut A. ausreisepflichtig. Wie der RBB berichtete, hätte der 21 Jahre alte Türke lange vor der Tat abgeschoben werden können. Der Mann befindet sich Ermittlern zufolge derzeit in der Türkei. In sozialen Netzwerken soll er in den vergangenen Wochen von dort aus auch Fotos von sich am Strand veröffentlicht haben.

Dorthin hätte er dem Sender zufolge allerdings bereits 2013 abgeschoben werden können. Damals wurde er „vollziehbar ausreisepflichtig“. Mahmut A. gelang es jedoch mehrfach, seiner Abschiebung zu entgehen. Zunächst hatte er sich geweigert, seinen Paß herauszugeben. Dann stellte sein Rechtsanwalt einen Asylfolgeantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Mittäter zu viereinhalb Jahren verurteilt

Am Dienstag urteilte das Berliner Landgericht gegen drei der fünf Verdächtigen. Der Mittäter Hussein R. wurde zu vier Jahren und sechs Monaten Haft wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung sowie fahrlässiger Tötung verurteilt. Die beiden mitangeklagten Frauen, Irem E. und Marilyn Y., kamen wegen Beihilfe zu einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise zu 14 Monaten auf Bewährung davon. Neben Mahmut A. befindet sich noch ein zweiter Verdächtiger auf der Flucht.

„Es kann nicht sein, daß ein Mehrfachgewalttäter einfach frei rumläuft, Familien zerstört und anderen das Leben wegnimmt. Das kann ich nicht nachvollziehen“, kritisierte die Schwester des Ermordeten, Chloe T., im RBB. Mahmut A. wurde bereits bis zum Alter von 14 Jahren für rund 60 Straftaten verantwortlich gemacht. Später verbüßte er eine Jugendstrafe, weil er einem Ladenbesitzer das Auge ausgeschlagen hatte. (ls)

Polizei ermittelte in der Bundesallee (Archivbild) Foto: dpa
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