BERLIN. Union und SPD wollen die staatlichen Zuwendungen für Parteien anheben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf, der noch in dieser Woche in den Bundestag gebracht werden soll, sieht eine Erhöhung von 25 Millionen Euro vor, berichtet die Süddeutsche Zeitung am Mittwoch. Dazu solle die im Parteiengesetz geregelte Obergrenze der aus Steuermitteln bestehenden Teilfinanzierung von Parteien für das Jahr 2018 von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben werden.
Wie das Blatt unter Berufung auf Koalitionskreise schreibt, soll der Entwurf mit den Oppositionsfraktionen abgestimmt worden sein. Von 2016 auf 2017 war die Obergrenze von 161 auf 165 Millionen Euro angehoben worden – ein Plus von rund 2,5 Prozent. Die nun geplante Erhöhung der Steuermittelzuschüsse für Parteien entspräche einem Zuwachs von mehr als 15 Prozent. Begründet werde die Maßnahme mit einem erhöhten Aufwand für Kommunikation und Sicherheit aufgrund der Digitalisierung.
AfD spricht sich gegen Koalitions-Pläne aus
Die AfD widersprach dem Bericht. „Mit der AfD ist dieser Antrag nicht abgestimmt, wir lehnen eine Ausweitung der Parteienfinanzierung jenseits eines Kaufkraftausgleichs strikt ab. Seit 2013 erhöht sich die absolute Obergrenze im Rahmen des Parteiengesetzes ohnehin automatisch. Im Gegensatz hierzu müssen etwa auf dem Feld der sogenannten Parteistiftungen erhebliche finanzielle Einschnitte erfolgen“, teilte der Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser mit.
„Das Parteiengesetz in der aktuellen Form begünstigt die großen Parteien und benachteiligt die kleineren, denn es funktioniert nach dem Prinzip wer viel hat, dem wird noch mehr gegeben. Wir lehnen diese gesetzlich abgesicherte Selbstbereicherung der Parteien ab.“
Parteien finanzieren sich in Deutschland über Spenden, selbst erwirtschaftete Mittel und staatliche Zuwendungen. Für letztere gibt es allerdings eine Obergrenze, damit die Unabhängigkeit der Parteien gewahrt bleiben soll. (ls)