FRANKFURT/MAIN. Der Bundeswehroffizier Franco A. soll sich nicht wegen Terrorverdachts vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am Main verantworten müssen. Wie das OLG mitteilte, gebe es keinen hinreichenden Verdacht, daß A. ernsthaft vorgehabt habe, einen Terroranschlag zu begehen.
Zwar habe A. sich bis Juli 2016 Waffen und Sprengkörper beschafft, um damit einen Anschlag auszuführen, dies habe er aber nicht getan. Daraus folgerte das OLG, daß Franco A. keinen festen Entschluß für einen Anschlag getroffen habe.
Anklage wegen anderer Straftaten
Nun müsse sich der Offizier wegen anderer Anklagepunkte vor dem Landgericht Darmstadt verantworten. Diese fielen jedoch nicht in die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts. Die Entscheidung des OLG ist noch nicht rechtskräftig. Noch kann der Generalbundesanwalt Beschwerde einlegen.
Der Oberleutnant A. war unter Verdacht geraten, sich als syrischer Flüchtling registriert zu haben, um unter falscher Identität einen Anschlag verüben zu wollen. Diesen habe er Asylbewerbern in die Schuhe schieben wollen. (ag)